Aufgrabungserlaubnis für eine Straße
Wer eine Straße einschließlich Gehbahn, Radweg, Park- oder Seitenstreifen usw. aufgraben möchte, nutzt diese über den Gemeingebrauch hinaus. Dafür ist eine Sondernutzungsgenehmigung 'Aufgrabungserlaubnis' zu beantragen.
Aufgrabungen z. B. zwecks:
• Kopfloch/Muffengrube,
• Hausanschluss,
• Längsaufgrabung öff. Ver- und Entsorgungsleitungen,
• Durchörterung,
• Mauerwerkstrockenlegung,
• Verlegung einer privaten Leitung
Beantragung
Rechtzeitig vorher (in der Regel 14 Tage) ist ein schriftlicher 'Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis' (Formular) zu stellen.
Dem Antrag ist ein aussagekräftiger Lageplan beizufügen.
Soweit es sich um Arbeiten in Verbindung mit der Verlegung, Erneuerung oder Reparatur von Leitungen für die öffentliche Ver- und Entsorgung handelt, greifen in der Regel Konzessionsverträge. Es ist je nach Umfang zunächst meist erst ein generelles Zustimmungsverfahren durchzuführen und in der Folge eine Aufgrabungserlaubnis zu beantragen.
Private Aufgrabungen zur Mauerwerkstrockenlegung, Arbeiten an der Hausentwässerung, Erneuerung von Grundstücksmauern oder Errichtung von Bauwerken unmittelbar an der Grundstücksgrenze u.ä. sind Sondernutzungen und damit gebührenpflichtig.
Sie verwenden dafür ebenfalls den 'Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis' (Formular).
Ausführung
Sämtliche Aufgrabungsarbeiten im oder unmittelbar am öffentlichen Straßenbereich dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, da insbesondere für die Verfüllung, Verdichtung und den Deckenschluss die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik zu berücksichtigen sind.
Aufgrabungen z. B. zwecks:
• Kopfloch/Muffengrube,
• Hausanschluss,
• Längsaufgrabung öff. Ver- und Entsorgungsleitungen,
• Durchörterung,
• Mauerwerkstrockenlegung,
• Verlegung einer privaten Leitung
Beantragung
Rechtzeitig vorher (in der Regel 14 Tage) ist ein schriftlicher 'Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis' (Formular) zu stellen.
Dem Antrag ist ein aussagekräftiger Lageplan beizufügen.
Soweit es sich um Arbeiten in Verbindung mit der Verlegung, Erneuerung oder Reparatur von Leitungen für die öffentliche Ver- und Entsorgung handelt, greifen in der Regel Konzessionsverträge. Es ist je nach Umfang zunächst meist erst ein generelles Zustimmungsverfahren durchzuführen und in der Folge eine Aufgrabungserlaubnis zu beantragen.
Private Aufgrabungen zur Mauerwerkstrockenlegung, Arbeiten an der Hausentwässerung, Erneuerung von Grundstücksmauern oder Errichtung von Bauwerken unmittelbar an der Grundstücksgrenze u.ä. sind Sondernutzungen und damit gebührenpflichtig.
Sie verwenden dafür ebenfalls den 'Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis' (Formular).
Ausführung
Sämtliche Aufgrabungsarbeiten im oder unmittelbar am öffentlichen Straßenbereich dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, da insbesondere für die Verfüllung, Verdichtung und den Deckenschluss die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik zu berücksichtigen sind.
Ihre Ansprechpartner
Bereich | Name | Durchwahl | |
Stadtgebiet NORD | 4989 -167 | tiefbau-stadtraum@jena.de | |
Stadtgebiet MITTE | 4989 -166 | tiefbau-stadtraum@jena.de | |
Stadtgebiet SÜD | 4989 -169 | tiefbau-stadtraum@jena.de | |
Stadtgebiet SÜD | 4989 -164 | tiefbau-stadtraum@jena.de |
Beeinträchtigung Verkehr
wenn bei Sondernutzungen oder Aufgrabungen der Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigt wird, ist bei der Stadt Jena ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (Formular) zu stellen.
Kontakt:
Fachdienst Mobilität/Verkehrsorganisation, Am Anger 26
Tel. 03641 49-5101; Fax 03641 49-5365; verkehrsorganisation@jena.de
Weitere Informationen: Beantragung verkehrsregelnder Maßnahmen