Gewerbeabfallverordnung
- wichtige Informationen für Gewerbetreibende zu den neuen Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten für Abfallerzeuger
Die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
Zum 01.08.2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten.Mit der Novelle bezweckt der Gesetzgeber, die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und somit das Recycling zu stärken. Dies führt für Abfallerzeuger zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten.
Die wichtigsten Neuerungen und weitere Informationen sowie eine entsprechende Übernahmeerklärung des Kommunalservice Jena finden Sie im Downloadbereich.