Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die mit dem Corona Virus kontaminiert sein können
Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die mit dem Corona Virus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein können, kann gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Der Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallentsorgung und die Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens haben bei uns höchsten Stellenwert. Aus diesem Grund sollten Haushalte mit COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne, gelbe Tonne) nur eingeschränkt nutzen.Für diese Haushalte gilt: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen! Glasabfälle können aber wie bisher getrennt entsorgt werden. Alle übrigen Haushalte können wie bisher entsorgen, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten. Etwaige Anweisungen und Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamts sind dabei zwingend zu beachten.
Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die kontaminiert sein können:
Auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für das ambulante Management wird für den Umgang mit Abfällen aus privaten Haushalten, die von ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten stammen, folgendes angeraten:- Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und mit Sekreten bzw. Exkreten kontaminiert sein können wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen.
- Darunter fallen auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Grundsätzlich gilt für Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten COVID-19-Patienten daher: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen! Glasabfälle können aber wie bisher über die separaten Sammelsysteme entsorgt werden.
Grundsätzlich gilt weiterhin bei Abfällen, die
für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr bereitgestellt werden, dass:- spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind,
- keine (oder nur untergeordnet) Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben saugfähigen Abfällen enthalten sind.
Diese Ausführungen gelten grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass die Restabfälle einer thermischen Behandlung zugeführt werden.
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Personals der Müllabfuhr
Die Behandlung des Restmülls in den Müllverbrennungsanlagen gewährleistet eine sichere Zerstörung bei sehr hohen Temperaturen bis zu 1.000 °C. Zum Schutz der Bevölkerung und des Personals der Müllabfuhr vor Infektion sind im Vorfeld folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:Um bei den weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten eine Gefährdung möglichst auszuschließen, dürfen Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden.
Für Rückfragen
Bei Fragen zur Entsorgung im Einzelfall können Sie sich telefonisch an die Mitarbeiter des KSJ unter der Telefonnummer (03641) 4989-500 oder per E-Mail an vertrieb@jena.de wenden.Links zu einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI):
Hinweise zum ambulanten Management von COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten
Übertragungswege