Gewässerunterhaltung

Pflege und Entwicklung

Im Stadtgebiet von Jena gibt es 30 Fließgewässer zweiter Ordnung (Bäche). Sie umfassen eine Gesamtlänge von ca. 70 km.

Die Ufer der Gewässer einschließlich ihrer Befestigungen und ihres Bewuchses sowie die Uferbereiche sind gesetzlich geschützt. Als Uferbereich bei Gewässern zweiter Ordnung gilt die an die Gewässer angrenzende Fläche in einer Breite von 5 m jeweils landseits ab Böschungsoberkante.

Ziel
der Gewässerunterhaltung ist die Herstellung und Erhaltung eines naturnahen Gewässerzustandes.

Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung baulicher Anlagen und Gebäude an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich bedürfen der Genehmigung der Wasserbehörde.

Ihre Ansprechpartner

Bereich Name Durchwahl E-Mail
Gewässerunterhaltung 4989-145 tiefbau-stadtraum@jena.de

Durch unsere Mitarbeiter erfolgt:


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Kontaktdaten
Kommunalservice Jena
Bau- und Qualitätsmanagement
Löbstedter Str. 68 07749 Jena

Tel.: (03641) 4989-140
Fax: (03641) 4989-189

E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.deoderKontaktformular
KSJ Tiefbau und Stadtraum