Gewässerunterhaltung
Pflege und Entwicklung
Im Stadtgebiet von Jena gibt es 30 Fließgewässer zweiter Ordnung (Bäche). Sie umfassen eine Gesamtlänge von ca. 70 km.Die Ufer der Gewässer einschließlich ihrer Befestigungen und ihres Bewuchses sowie die Uferbereiche sind gesetzlich geschützt. Als Uferbereich bei Gewässern zweiter Ordnung gilt die an die Gewässer angrenzende Fläche in einer Breite von 5 m jeweils landseits ab Böschungsoberkante.
Ziel der Gewässerunterhaltung ist die Herstellung und Erhaltung eines naturnahen Gewässerzustandes.
Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung baulicher Anlagen und Gebäude an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich bedürfen der Genehmigung der Wasserbehörde.
Ihre Ansprechpartner
Bereich | Name | Durchwahl | |
Gewässerunterhaltung | 4989-145 | tiefbau-stadtraum@jena.de |
Durch unsere Mitarbeiter erfolgt:
- die regelmäßige Kontrolle und Organisation der Unterhaltung der Gewässer
- Überwachung, Betrieb und Instandhaltung der Bauwerke im Gewässer
- regelmäßige Kontrolle des Baumbestandes, Erhaltung und Erneuerung standortgerechter Ufergehölze unter Berücksichtigung der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht