Strategie und Planung von Straßen

die Planer des KSJ bei der Arbeit Die Planung von Verkehrsanlagen hat das Ziel langfristig die Ergebnisse des Verkehrsentwicklungsplanes und der Verkehrsplanung umzusetzen. Auf Grund des gestiegenen Verkehrsaufkommens und der daraus resultierenden starken Erhöhung der Verkehrsbelastung der Straßen unterliegen sie einem großen Verschleiß.

Ein erheblicher Teil des Aufgabengebietes der Straßenplanung umfasst die Verbesserung des vorhandenen Haupt- und Nebenstraßennetzes, welches sich in Jena auf eine Gesamtlänge von 366,3 km erstreckt. Wo es verkehrsplanerisch erforderlich ist, wird das vorhandene Straßennetz durch Planung neuer Straßen ergänzt.
Die Planung zum grundhaften Neubau von Straßen versucht prinzipiell alle Belange Privater, Behörden und Institutionen sowie öffentlicher Versorgungsträger aufeinander abzustimmen. Ebenso ist es das Ziel, die Forderungen der umfangreichen Regelwerke zu berücksichtigen und einzuhalten.
Erneuerung - Durch kostengünstigere Erneuerungsbauweisen kann bei Bestandsstraßen die Nutzungsdauer erheblich verlängert werden. Bei diesen Straßen muss eine noch ausreichende Resttragfähigkeit der unteren Tragschichten vorhanden sein. Der Leitungsbestand im unterirdischen Bauraum sollte noch eine ähnlich hohe Lebensdauer wie die erneuerte Straße haben.

Die Straßenplanung befasst sich weiterhin mit der Prüfung von Planunterlagen externer Planverfasser bezüglich städtischer Verkehrsflächen und Erstellung von fachlichen Stellungnahmen zu privaten Planungen, welche öffentliche Straßen tangieren.
Die Planungskoordinierung mit Bürgern, Investoren, Ämtern und Trägern öffentlicher Belange gehört ebenso zu den Aufgaben der Straßenplanung wie die Vertragsgestaltung und Vertragskontrolle bezüglich vergebener Ingenieurleistungen nach HOAI. Aufgrund der Übertragung des Infrastrukturvermögens an den Kommunalservice Jena werden im Eigenbetrieb im Rahmen der Erschließungsplanung auch die Aufgaben der Mitwirkung an der Disposition der Verkehrsanlagen in den Erschließungsgebieten sowie die Kontrolle der Ausschreibungsunterlagen und die beratende Betreuung der Bauausführung der Erschließungsträger bezüglich der zu übernehmenden Verkehrsflächen durchgeführt.
Der Bau der Erschließungsanlagen erfolgt in der Regel durch einen Erschließungsträger. Dieser schließt mit der Stadt Jena einen Erschließungsvertrag in dem alle Modalitäten hinsichtlich der Planung, Auftragserteilung, Baudurchführung, Übernahme der Erschließungsanlagen geregelt sind. Im Anschluss an die Abnahme der Erschließungsanlagen erfolgt die Übernahme der Anlagen in die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht des Kommunalservice Jena sowie die Widmung gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz.

 

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Links zum Thema
Straßenbaumaßnahmen (geplant) im Kartenportal
Stadt Jena Fachdienst Mobilität/Verkehrsplanung
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Strategie und Planung
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