Werbung im öffentlichen Raum
Anträge auf Sondernutzung sind gemäß Sondernutzungssatzung mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung einzureichen.
Verspätet eingereichte Anträge können gebührenpflichtig abgelehnt werden.
Persönliche Termine sind grundsätzlich vorab telefonisch unter Tel. (03641) 4989-158 zu vereinbaren!
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir keine Pappen verkaufen oder Plakate selbst anbringen.
Plakatierung
Folgende Werbemedien sind nach rechtzeitiger Antragstellung mit einer positiven Bescheidung möglich:Plakate Größe DIN A1 |
Gebühr |
Besonderheit: Gemeinnützige Vereine erhalten 30 Plakate pro Kalenderjahr für maximal 14 Tage gebührenfrei. Darüber hinaus gilt eine Gebührenminderung von 50% zum regulären Satz. Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit ist der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes dem Antragsformular beizulegen. | |
Veranstaltungswerbung an Bauzäunen oder Ähnlichem |
Gebühr zwischen 1,20 € und 2,00 € pro Stück/Tag oder zwischen 8,00 € und 12,00 € pro Stück/Woche bis 1 m² ab 1 m² Größe: zwischen 1,50 € und 2,50 € pro Tag und angefangenem Quadratmeter Werbefläche Die Berechnung erfolgt nach Straßenkategorie. |
In der Stadt Jena dürfen Veranstaltungen maximal 14 Tage vor dem Veranstaltungsdatum beworben werden. Plakate müssen mit Prüfetiketten versehen werden, welche dem Erlaubnisnehmer mit der Genehmigung zugehen. |
Lichtmastwerbung
Lichtmastwerbung ist wegweisende Werbung an Lichtmasten der Stadt Jena, welche im festem Rahmensystem dauerhaft angebracht wird.Die jährliche Gebühr beträgt je nach Straßenkategorie zwischen 230,00 € und 290,00 €.
Trägerplatte und Montage der Werbung sind dabei nicht berücksichtigt.
Bei Antragstellung ist der Wunschstandort der Werbeanlage anzugeben. Dieser wird überprüft. Sollte der Wunschstandort nicht vakant sein, wird ein Ersatzstandort vorgeschlagen.
Weitere häufig genutzte Werbemedien auf öffentlichen Grundstücken sind:
• Firmenreklame
• Fahrradständer
• Tabak- und Warenautomaten
Alle aufgeführten Werbearten werden auf öffentlich gewidmeten Flächen mittels Sondernutzungserlaubnis beschieden.
Für das Erteilen einer einfachen Genehmigung werden entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena 18,00 € erhoben. Bei umfangreichen Anträgen werden Zeitgebühren festgesetzt. Diese belaufen sich auf 12,50 € je angefangene Viertelstunde. Auslagen werden ebenfalls auf den Erlaubnisnehmer umgelegt.
Was ist Sondernutzung?
Sondernutzung ist die Nutzung öffentlicher Grundstücke über den Gemeingebrauch hinaus. Nähere Informationen dazu sowie zu erhobenen Gebühren und deren Berechnung als auch wichtige Ortsrechte finden Sie unter „Downloads“ oder als Link (Thüringer Straßengesetz)
Werbeanlagen der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
In Jena existiert ein breites Werbemedienangebot der Firma Ströer. Die Buchung dieser Werbeanlagen erfolgt direkt über die Firma Ströer.Für Vereine steht ein begrenztes, kostenfreies Werbebudget zur Verfügung, welches je nach Verfügbarkeit genutzt werden kann.
Bitte beachten Sie: Produktions- und Klebekosten sind nicht kostenlos und nicht Bestandteil des Werbebudgets.
Ihre Ansprechpartner
Bereich | Name | Durchwahl | |
Sondernutzung Plakatierung | (03641) 4989-158 | plakatierung@jena.de |