Gebühren der Abfallentsorgung
Die Abfallentsorgungsgebühren (gültig ab 01.01.2020) für
private Haushalte setzen sich zusammen aus:
• Grundgebühr und
• mengenabhängiger Gebühr für die Leerung der Restabfallbehälter.
Grundgebühr (nur für private Haushalte)
Der Gebührensatz für die Grundgebühr beträgt halbjährlich pro amtlich gemeldeter Person:
• für Anschluss an 60 l-, 120 l- und 240 l- Restabfallbehälter: 21,42 €
• für Anschluss an 660 l- und 1.100 l- Restabfallbehälter: 19,14 €
• Bei bestätigter Eigenkompostierung beträgt die Grundgebühr 16,75 €.
Zur Berechnung der Grundgebühr werden die zu den jeweiligen Stichtagen 1. Januar bzw. 1. Juli des laufenden Jahres amtlich auf das Grundstück angemeldeten Personen (mit Haupt- und Nebenwohnsitz) herangezogen.
In der Grundgebühr enthalten sind u. a. die Entsorgung von:
• Bioabfällen, einschließlich der kostenfreien Abgabe von Grünschnitt in haushaltsüblichen Mengen auf den Wertstoffhöfen des KSJ
(gilt nicht für "bestätigte Eigenkompostierer" mit ermäßigter Grundgebühr);• Gefährlichen Abfällen (Schadstoffe) auf dem Wertstoffhof in der Löbstedter Str. 56 oder am Schadstoffmobil;
• Kühl- und Gefriergeräten, Fernsehgeräten, Monitoren, Waschmaschinen und Wäschetrocknern;
• Papier, Pappe, Kartonagen (im Holsystem).
Ermäßigung der Grundgebühr (für private Haushalte)
Bei nachgewiesener ganzjähriger Eigenkompostierung aller auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle aus privaten Haushaltungen ist eine Ermäßigung der Grundgebühr auf Antrag möglich.
Voraussetzungen dafür sind, dass die Kompostierung direkt an der Anfallstelle oder in unmittelbarer Nähe erfolgt und die biogenen Abfälle des Grundstückes nicht über eine "Biotonne" entsorgt werden.
Das Antragsformular erhalten Sie über nebenstehenden Download „Antrag Eigenkompostierung.“
Bei bestätigter Eigenkompostierung wird die Grundgebühr bei der nächsten Gebührenerhebung reduziert. (Hinweis: Die Abgabe von Grünschnitt auf dem Wertstoffhof ist kostenpflichtig.)
Abfallbehälter mit Identifikationchip und Aufkleber mit Behälternummer
Mengenabhängige Gebühr für Restabfall
(Stand 01.01.2020)
Der Gebührensatz für die mengenabhängige Gebühr richtet sich nach der Anzahl der erfassten Leerungen über den Transponder des Restabfallbehälters und der Größe des Behälters.
Mindestleerungen: Für jeden auf einem Grundstück angemeldeten Restabfallbehälter werden pro Kalenderhalbjahr entsprechend der Bereitstellungspflicht zwei Leerungen berechnet, sofern für diesen Behälter keine tatsächliche Leerung registriert werden konnte.
Behältergröße |
Gebühr: |
60 l |
3,44 € / Leerung |
120 l |
5,37 € / Leerung |
240 l |
8,81 € / Leerung |
660 l |
13,42 € / Leerung |
1100 l |
16,61 € / Leerung |
Absetz- und Umleerbehälter 5.000 l |
75,50 € / Leerung |
Presscontainer: Die Gebühr für die Entsorgung von Restabfall aus Presscontainern beträgt für den Leerungsanteil 105,76 € / Leerung und für den Gewichtsanteil 107,65 € / t.
Abfälle aus Gewerbe-, Dienstleistungs- und sonstigen Einrichtungen
Restabfälle: Für die Leerung von Restabfallbehältern wird eine mengenabhängige Gebühr berechnet.
Bioabfälle: Neben den Leerungskosten fällt für gewerblich genutzte 1.100 l Bioabfallbehälter eine Miete i.H.v. 4,60 €/ Monat zzgl. MwSt. an.
Weitere Informationen und Angebote zu gewerblichen Entsorgungsleistungen erhalten Sie im Vertrieb des KSJ
Tel.: (03641) 4989-250 | E-Mail:
vertrieb-ksj@jena.de
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