Bau- und Abbruchabfälle
Bauschutt
sind bei Baumaßnahmen und beim Abbruch anfallende mineralische, nicht verunreinigte Materialien (Beispiele: Hohlblocksteine, Ziegel, Dachziegel, Betonaufbruch u.ä.) also:
keine Verunreinigungen durch z.B. Kaltanstriche, Öle, Fette, Verbrennungsrückstände Die Verwertungskosten können jedoch durch die getrennte Bereitstellung von Dachziegeln, Betonaufbruch (unbewehrt/ bewehrt) minimiert werden.
Baustellenabfall
ist überwiegend nichtmineralischer Abfall, der bei Bautätigkeit z.B. bei der Reinigung von Bauten oder Baustellenauflösungen anfällt. Beispiele: Kunststoffe (Dachrinnen), Gebinde, Kartuschen, Keramik, Fenster u.ä.
Sperrmüll
ist Abfall, der wegen seiner Größe, Gewicht und Beschaffenheit nicht in die zulässigen Abfallbehälter für Hausmüll bzw. hausmüllähnlichen Gewerbemüll verbracht werden darf. Beispiele: Möbel- und Möbelteile, Stühle, Matratzen, Teppiche und Fußbodenbeläge, Wannen aus Metall, Fahrräder
Elektroaltgeräte - vom Sperrmüll ausgeschlossen
Vom Sperrmüll, Bauschutt und Baustellenabfall ausgeschlossene Abfälle
- gefährlicher Abfall, Sonderabfälle (z.B. Asbest, Bitumendachbahnen, Altöle, Farben, Lacke, Verdünnung, Lösungsmittel, Teer, Kaltanstriche, Feuerlöscher u.ä.)
- Altreifen (LKW, PKW, Motorrad u.ä.)
- Altbatterien (LKW, PKW, Motorrad u.ä.)
- Kartonagen, Papier, Plaste, Folien, Glas
- TV-Geräte, Monitore, Kühl- und Gefriergeräte, Elektroherde, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Elektrohaushaltsgeräte
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