Entsorgungsfachbetrieb
Für Sie als Kunde bedeutet dies:
- die Freistellung aus Ihrem Haftungsrisiko wegen illegaler Abfallentsorgung,
- die jährliche Überwachung des Entsorgers durch einen unabhängigen,
staatlich zugelassenen Gutachter, - ein berechtigterweise "gutes Gefühl" bei der Abfallübergabe
- eine fachgerechte Ausführung der Entsorgungsdienstleistung,
- keine Nachweisführung über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung,