Beratung und Auskunft

In der Friedhofsverwaltung erhalten Sie Auskunft über die Nutzungsmöglichkeiten eines bestehenden Grabes und Beratung über die Gestaltungsmöglichkeiten des Grabmales und der geeigneten Bepflanzung der Grabstätte .
In einem Gespräch mit uns können über die zu erwartenden Kosten bei der Bestattung oder über die verschiedenen Grabarten auf den Städtischen Friedhöfen beraten werden.
Gerne erteilen wir auch Auskünfte über die Lage eines bestehenden Grabes.


Grabstätte

Wie lange kann eine Grabstätte genutzt werden?

Grabstätten, die vor Inkrafttreten der Friedhofsatzung vom 25.05.1994 bestanden, können auf jeden Fall 30 Jahre (Urnenreihengrab) oder 50 Jahre (Wahlgrab) genutzt werden. Nutzungsrechte von Grabstätten, die nach der Friedhofssatzung von 1994 erworben worden sind, können solange genutzt werden, bis alle zulässigen Bestattungen erfolgt sind. Voraussetzung ist selbstverständlich die Zahlung der notwendigen Gebühren.

Was muss ich tun, wenn die Grabstätte aufgelöst wird?

Als Nutzungsberechtigter sind Sie für die Beräumung des Grabmales einschließlich Fundament (durch Steinmetz oder Friedhof) und für die Beseitigung der Grabbepflanzung verantwortlich. Bei Urnengrabstätten wird durch den Friedhof die Grabstätte auf etwaige Urnenreste geprüft, diese werden auf einer extra dafür bestimmten Fläche zur ewigen Ruhe beigesetzt.

Grabstätte

Grabmalpatenschaften

Entdecken Sie die Vielfältigkeit der Grabmalkunst und gestalten Sie die letzte Ruhestätte bewusst selbst. Sprechen Sie uns dazu an. Das weiterhin im Eigentum der Friedhofsverwaltung verbleibende Grabmal erhalten Sie kostenlos. Für die Restauration und Standsicherheit des Grabmals sorgt der Pate. Werden Sie Pate für ein historisch wertvolles oder erhaltenswertes Grabmal. Historische Grabmale haben ein besonderes Flair. Durch eine Grabmalpatenschaft können Sie aus über einhundert Grabmalen den für sie ansprechendsten Gedenkstein auswählen.

Nähere Auskünfte und Beratung erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

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Gebäude Friedhofsverwaltung
Weitere Informationen
• Blumenladen "Vergissmeinnicht" am Nordfriedhof
Downloads
• Friedhofssatzung (gültig ab 01.01.2022) (270.0 KB)
• Friedhofsgebührensatzung (gültig ab 01.01.2022) (65.1 KB)
Kontaktdaten
Friedhofsverwaltung (Karte Nr. 4)
Hufelandweg 4 (Nordfriedhof)
Tel. (03641) 4989-400
Fax (03641) 4989-409
E-Mail: friedhof@jena.de

Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 11:00 Uhr


friedhof@jena.de