Anmeldung einer Bestattung

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?
Das Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens ist der erste Ansprechpartner für die Organisation und Durchführung der Bestattung.

Im Bestattungsauftrag wird u. a. die Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuerbestattung) festgelegt. Das Bestattungsunternehmen übernimmt die erforderlichen Absprachen zur Gestaltung und Organisation der Abschiednahme/Trauerfeier (z. B. die Trauerrede und Musikauswahl) sowie für die Nutzung der Feierhalle.
Anschließend kann der Bestattungspflichtige in der Friedhofsverwaltung die Grabstätte auswählen. Bei dieser Entscheidung sind der Friedhof, die Grabart (Wahl- oder Reihengrab, Urnengemeinschaft), Grabgröße, die Lage und die vorgegebenen Gestaltungsvorschriften (Vorgaben bezüglich des Grabmales und die Möglichkeit einer Einfassung) zu bedenken. Ist bereits eine Grabstätte vorhanden und sind dort auch noch Bestattungen möglich, muss der Bestattungspflichtige, soweit er nicht selber Nutzungsrechtinhaber der Grabstätte ist, eine Vollmacht mitbringen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Friedhof erhebt aufgrund der Gebührensatzung, entsprechend den erbrachten Leistungen, Gebühren.
• Für die Einäscherung erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
• Für eine Bestattung
- in einem 1 m² großem Urnenwahlgrab sind ca. 1.350,00 €;
- in der Urnengemeinschaftsanlage mit Namenstafel ca. 1.250,00 € und
- in einem einstelligen Erdbestattungswahlgrab ca. 2.250,00 €  zu entrichten.

Neben den Gebühren des Friedhofs sind auch die Kosten für Aufwendungen des Bestattungsunternehmen, die Gestaltung der Trauerfeier und des Steinmetzes für das Grabmal zu berücksichtigen.

Auskunft und Beratung

In der Friedhofsverwaltung erhalten Sie Auskunft über die Nutzungsmöglichkeiten eines bestehenden Grabes und Beratung über die Gestaltungsmöglichkeiten des Grabmales und der geeigneten Bepflanzung der Grabstätte.

In einem Gespräch mit uns können über die zu erwartenden Kosten bei der Bestattung oder über die verschiedenen Grabarten auf den Städtischen Friedhöfen beraten werden.

Gerne erteilen wir auch Auskünfte über die Lage eines bestehenden Grabes.

 

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Friedhofsverwaltung
Downloads
• Friedhofssatzung (gültig ab 01.01.2022) (270.0 KB)
• Friedhofsgebührensatzung (gültig ab 01.01.2022) (65.1 KB)
Kontaktdaten
Friedhofsverwaltung (Karte Nr. 4)
Hufelandweg 4 (Nordfriedhof)
Tel. (03641) 4989-400
Fax (03641) 4989-409
E-Mail: friedhof@jena.de

Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 11:00 Uhr


friedhof@jena.de