Friedhofsverwaltung

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Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung auf dem Nordfriedhof über:

  • die Auswahl der Grabstätte
  • die Absprache des Termins für die Trauerfeier und die Beisetzung
  • der Anmeldung einer Bestattung
  • die Gestaltung der Grabstätte
  • die Durchführung von Urnenbeisetzung und Erdbestattung
  • die Aushebung der Gräber
  • die Durchführung der Einäscherung im Krematorium auf dem Nordfriedhof
  • den organisatorischen Ablauf der Abschiednahme und der Trauerfeier
  • die gärtnerische Pflege der Wege, Wiesen, Hecken und Gehölze
  • die Betreuung der Urnengemeinschaftsanlagen, Ehrengräber und Kriegsgrabstätten
  • die Verlängerung der Nutzungsrechte

Friedhofsverwaltung

Hufelandweg 4
07743 Jena
Deutschland
Telefon
E-Mail
friedhof@jena.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00–12:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr

Di, Mi 08:00–12:00 Uhr

Do 08:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr

Fr 08:00–11:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Standort

Anmeldung einer Bestattung

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Friedhofsverwaltung (Außenansicht)
Friedhofsverwaltung

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist?

Das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens ist der erste Ansprechpartner für die Organisation und Durchführung der Bestattung.

Im Bestattungsauftrag wird u. a. die Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuerbestattung) festgelegt. Das Bestattungsunternehmen übernimmt die erforderlichen Absprachen zur Gestaltung und Organisation der Abschiednahme/Trauerfeier (z. B. die Trauerrede und Musikauswahl) sowie für die Nutzung der Feierhalle.
Anschließend kann der Bestattungspflichtige in der Friedhofsverwaltung die Grabstätte auswählen. Bei dieser Entscheidung sind der Friedhof, die Grabart (Wahl- oder Reihengrab, Urnengemeinschaft), Grabgröße, die Lage und die vorgegebenen Gestaltungsvorschriften (Vorgaben bezüglich des Grabmales und die Möglichkeit einer Einfassung) zu bedenken. Ist bereits eine Grabstätte vorhanden und sind dort auch noch Bestattungen möglich, muss der Bestattungspflichtige, soweit er nicht selbst Nutzungsrechtinhaber der Grabstätte ist, eine Vollmacht mitbringen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Friedhof erhebt aufgrund der Gebührensatzung, entsprechend den erbrachten Leistungen, Gebühren.

  • Für die Einäscherung erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
  • Für eine Bestattung
    • in einem 1 m² großem Urnenwahlgrab sind ca. 1.650,00 EUR;
    • in der Urnengemeinschaftsanlage mit Namenstafel ca. 1.700,00 EUR und
    • in einem einstelligen Erdbestattungswahlgrab ca. 2.500,00 EUR  zu entrichten.
 
Neben den Gebühren des Friedhofs sind auch die Kosten für Aufwendungen des Bestattungsunternehmen, die Gestaltung der Trauerfeier und die Anfertigung des Grabmals zu berücksichtigen.
 

Beratung und Auskunft

In der Friedhofsverwaltung erhalten Sie Auskunft über die Nutzungsmöglichkeiten eines bestehenden Grabes und Beratung über die Gestaltungsmöglichkeiten des Grabmales und der geeigneten Bepflanzung der Grabstätte.

In einem Gespräch mit uns können über die zu erwartenden Kosten bei der Bestattung oder über die verschiedenen Grabarten auf den Städtischen Friedhöfen beraten werden.
Gerne erteilen wir auch Auskünfte über die Lage eines bestehenden Grabes.

Wie lange kann eine Grabstätte genutzt werden?

Grabstätten, die vor Inkrafttreten der Friedhofsatzung vom 25.05.1994 bestanden, können auf jeden Fall 30 Jahre (Urnenreihengrab) oder 50 Jahre (Wahlgrab) genutzt werden. Nutzungsrechte von Grabstätten, die nach der Friedhofssatzung von 1994 erworben worden sind, können solange genutzt werden, bis alle zulässigen Bestattungen erfolgt sind. Voraussetzung ist selbstverständlich die Zahlung der notwendigen Gebühren.

 

Was muss ich tun, wenn die Grabstätte aufgelöst wird?

Als Nutzungsberechtigter sind Sie für die Beräumung des Grabmales einschließlich Fundament (durch Steinmetz oder Friedhof) und für die Beseitigung der Grabbepflanzung verantwortlich. Bei Urnengrabstätten wird durch den Friedhof die Grabstätte auf etwaige Urnenreste geprüft, diese werden auf einer extra dafür bestimmten Fläche zur ewigen Ruhe beigesetzt.

 

Grabmalpatenschaften

Werden Sie Pate für ein historisch wertvolles oder erhaltenswertes Grabmal. Entdecken Sie die Vielfältigkeit der Grabmalkunst und gestalten Sie die letzte Ruhestätte bewusst selbst. Historische Grabmale haben ein besonderes Flair. Durch eine Grabmalpatenschaft können Sie aus über einhundert Grabmalen den für Sie ansprechendsten Gedenkstein auswählen.
Das weiterhin im Eigentum der Friedhofsverwaltung verbleibende Grabmal erhalten Sie kostenlos. Für die Restauration und Standsicherheit des Grabmals sorgt der Pate.

Sprechen Sie uns dazu gern an. Nähere Auskünfte und Beratung erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

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Friedhofsverwaltung am Nordfriedhof – Außenansicht
Friedhofsverwaltung am Nordfriedhof
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Beispiel Grabmalpatenschaften
Beispiel Grabmalpatenschaften

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Hufelandweg 4
07743 Jena
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E-Mail
friedhof@jena.de

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Mo 08:00–12:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr

Di, Mi 08:00–12:00 Uhr

Do 08:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr

Fr 08:00–11:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

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