FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Baumpflege

Welche Baumersatzpflanzungen haben in den vergangen Jahren stattgefunden?


Jahr     Anzahl Bäume                                                
2018     105     
2019     134     
2020     200 davon 50 Sträucher
2021     348 davon 144 Heister (junger Buchenstamm)
2022     264
2023     172 (Bepflanzung Frühjahr), 95 Bäume werden im Herbst noch gepflanzt

Was bringen Bäume in der Stadt?

Bäume:
  • minimieren den Treibhauseffekt.
  • sorgen für Luftreinhaltung, Sauerstoffproduktion und Kohlendioxidspeicherung.
  • prägen das Bild der Städte.
  • tragen zur Lärmreduzierung bei.
  • regulieren die Temperatur durch Schattenspendung und Verdunstung.
  • bieten Lebensraum; Nahrung und Schutz für verschiedene Tiere und Pflanzen.
  • festigen mittels Durchwurzelung den Boden und verhindern Erosionsvorgänge.
Kurzum: Bäume beeinflussen unser Stadtklima positiv. 


Welche Ziele werden mit Baumpflegearbeiten verbunden?

  • Nachhaltige Förderung der Vitalität und des Wuchses,
  • Gewährleistung der Verkehrssicherheit,
  • Vermeindung von Fehlentwicklungen des Baumes und
  • Integration des Baumbestandes innerhalb seiner Umgebung.

Wie setzt sich das Baumpflegeteam zusammen und welche Ausrüstung kommt zum Einsatz?

Team: Unser motiviertes Team besteht derzeit aus 2 Verwaltungsmitarbeitern, 5 zertifizierten Baumkontrolleuren und 10 Baumpflegern mit  langjähriger Erfahrung im Bereich Baumpflege, Baumfällung und Baumersatzpflanzung. Seit 2022 erweitern einige dieser Kollegen zusätzlich mit Hilfe von Seilklettertechnik die Einsatzmöglichkeiten.

Arbeitsmittel: Die technische Ausstattung besteht aus Hubarbeitsbühnen in verschiedenen Ausführungen, Transporter mit Schreddern, LKW mit Ladekran, Traktor mit Zugwinde, Gieß-LKW mit Gießarm, Elektroautos zur Baumkontrolle und ebenso Akku-Fahrrädern.
Digitalisierung & Nachhaltigkeit: Seit kurzem kommen erste akkubetriebene Geräte zum Einsatz. Ebenso wurden Kettensägen auf benzolfreies Benzin umgestellt. Darüber hinaus sollen Tabletts zur Baumkontrolle auch zur Abarbeitung der Maßnahmen eingesetzt werden um somit die Digitalisierung weiter voranzubringen.


Welche Aufgaben übernimmt der Bereich Baumpflege?
  • Kontrolle der Stand- und Bruchsicherheit der Bäume,
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht,
  • Führung des Baumkatasters,
  • Festlegung und Durchführung geeigneter qualifizierter Schnitt- und Pflegemaßnahmen,
  • Planung, Organisation und Durchführung von Baumersatzpflanzungen,
  • Erziehungs-/Pflegeschnitt,
  • Wässerung der Jungbäume,
  • Erstellung und Fortführung des Baumkatasters für Jena und
  • Baumpatenschaften.
Weiterführende Informationen: Faltblatt Baumpatenschaft / Vereinbarung Baumpatenschaft


Gibt es verschiedene Zuständigkeitsbereiche?

Mehr als 70.000 Bäume (37.000 Einzel- und rund 33.000 waldartige Bäume) sind im Baumkataster erfasst. Der Kommunalservice Jena ist für ca. 67.900 Bäume (Stand 30.08.2023) der Straßen, Grünanlagen, Spielplätze, an den Gewässers 2. Ordnung und kommunalen Anlagen der Stadt Jena zuständig. Um auf Anfragen, Hinweise und/oder in Schadensfälle schneller reagieren zu können, hat jeder Baum eine Baumnummer und eine zweifarbige Zuordnung der Zuständigkeit.

Weiterführende Informationen: Karte Zuständigkeitsbereiche und Zuständigkeit Baumbestand


Was muss ich bei Anfragen Hinweisen und bei Schadensfällen tun?

Bei Anfragen Hinweisen und bei Schadensfällen bitten wir um ein Foto des betreffenden Baumes, die Angabe der Baumnummer, deren Farbe sowie des Straßennamens. Bitte geben Sie auch für eventuelle Rückfragen eine Telefonnummer an. Eine entsprechende Nachricht senden Sie bitte an baumpflege@jena.de. Bei Schäden, z. B. nach Unwetterereignissen können Sie auch den Mängelmelder der Stadt Jena Link: https://maengelmelder.jena.de/de/report nutzen.


Wann kann ein Baum noch erhalten werden, wann muss selbiger gefällt werden?

Grundsätzlich hat der Erhalt der Bäume erste Priorität. Jedoch können verschiedene Anzeichen etwa das Absterben des Baumes durch z. B. Krankheiten wie Pilzbefall, langanhaltende Trockenheit, Vandalismus zu dem Entschluss einer Fällung führen. Da die Entscheidung zwischen Erhalt oder Fällung eines Baumes sehr unterschiedliche Gründe haben kann, stimmen wir uns generell mit verschiedenen Fachdiensten der Stadt Jena ab und beantragen eine Fällgenehmigung.


Wo und wie kann ich eine Fällgenehmigung beantragen?

Mittels Antrag auf Ausnahmegenehmigung, welcher bei der unteren Naturschutzbehörde zu stellen ist. Die betreffenden Bäume bzw. Gehölze werden anschließend von einem Mitarbeiter vor Ort begutachtet. Bei schwierigen Entscheidungen erfolgt eine Einbeziehung der Baumschutzkommission oder von Ortsteilräten bzw. Ortsteilbürgermeistern.

Mittels Formular unter Link: Fällgenehmigung
Weiterführende Informationen: Stadt Jena


Was regelt die Baumschutzsatzung der Stadt Jena?

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne sowie der Vorhaben- und Erschließungspläne sind stammbildende Gehölze, im weiteren Bäume genannt, einschließlich ihres Wurzelbereiches nach Maßgabe dieser Satzung geschützt, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weiterreichende Schutzbestimmungen bestehen.

Weiterführende Informationen: Baumschutzsatzung (Stadt Jena)
 

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Baumschnitt? Wann für eine Fällung?

Der Baumschnitt ist ganzjährig möglich, wenn der Artenschutz hierbei beachtet wird. Somit kann ganzjährig eine Totholzentfernung und ein fachgerechter Schnitt durchgeführt werden. Wenn der Artenschutz in Kraft tritt (beispielsweise brütet ein Vogel im Baum), kann der Schnitt nur bei besonderen Erfordernissen durchgeführt werden. Die Fällung eines Baumes ist zwischen Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. Ganzjährig ist Fällung erlaubt, wenn Gefahr in Verzug besteht. Auch müssen hier die Baumschutzverordnung und weiterführende Festlegungen beachtet werden.

Weiterführende Informationen: Merkblatt Rückschnitt
 

Welche sind grundsätzlich keine ausreichenden Gründe für eine Baumbeseitigung?

Schattenwurf, Laub- oder Fruchtfall, Verstopfung der Regenrinne, Verbreitung von Samen, Pollenflug, schwacher Astabwurf, geringfügige Schäden an baulichen Anlagen und ähnliche, in der Natur eines jeden Baumes liegende, Begebenheiten.
 

Wer trägt allgemein die Verkehrssicherungspflicht der Bäume?

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt grundsätzlich der/dem Grundstückseigentümer/in. Der/die Eigentümer/in hat sich zu versichern, dass keine augenscheinlichen Gefahren von dem Baum ausgehen. Daher kontrollieren wir den in unserem Verantwortungsbereich liegenden Baumbestand in regelmäßigen Abständen. Für die Verkehrssicherheit privater Bäume haben die Eigentümer zu sorgen.

Weiterführende Informationen: Lichtraumprofil
 
 
Wie erfolgt der Baumschutz auf Baustellen?

Die starken Bautätigkeiten in den letzten Jahrzehnten und die damit einhergehende Beschädigung von Wurzeln haben dazu geführt, dass Bäume entlang von Straßen oder in der Nähe von ehemaligen Baustellen von der Wurzel her von holzzersetzenden Pilzen befallen und damit geschädigt wurden. Diese Bäume wurden zu einer Gefahr, brauchen eine aufwändige Pflege und können oft nur noch gefällt werden.
Die DIN-Normen DIN 18920 und Regelwerken RAS LP-4 sollen zukünftige Schäden durch Eingriffe in den Wurzelbereich verhindern. Wichtigste Inhalte dieser Normen sind der Schutz von Baum und Wurzelbereich vor Schäden. Schäden entstehen schon durch Befahren des Wurzelbereichs und die damit einhergehende Verdichtung des Bodens.

Die Wurzel kann nicht mehr atmen und stirbt ab. Das gleiche geschieht, wenn Wurzeln mit Erde überschüttet werden (Bodenauftrag). Zementwasser kann auf einen Baum wie Gift wirken. Werden Wurzeln abgerissen, dringen Pilze ein und schädigen den Baum von innen her. Oft wird übersehen, dass die Größe der Wurzel die Größe der Krone übersteigt.

Durch Baumaßnahmen verursachte Schäden werden oft erst nach mehreren Jahren sichtbar. Die Krone wird lichter, die Blätter kleiner. Die Bäume werden zu einer Gefahr und müssen häufig kontrolliert werden, brauchen intensive Pflege und verursachen damit hohe Kosten. Bei Nichteinhaltung dieser Regelwerke drohen hohe Schadensersatzforderungen, die – wenn bedeutende Bäume bei Baumaßnahmen stark geschädigt werden – bei 50.000 Euro liegen können. Besonders in schwierigen Fällen kann nur empfohlen werden, die Möglichkeiten zum Schutz der Bäume vor Beginn der Bautätigkeiten abzuklären und in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Umweltschutz und dem zuständigen Baumkontrolleur geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Weiterführende Informationen: Infoblatt Baumschutz

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!

 

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Downloads
• Lichtraumprofil (407.3 KB)
• Baumschutz auf Baustellen (117.2 KB)
Kontaktdaten
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Löbstedter Str. 68 Telefon: +49 3641 4989-750
E-Mail: baumpflege@jena.de