Gebührenstelle

Die Gebührenstelle im KSJ hat folgende Aufgaben:

  • Registrierung/Ausgabe der Wertstoffbehälter für Papier und Leichtverpackungen 120 l und 240 l
  • Registrierung/Verkauf von Abfallbehältern von 60 l bis 240 l
    • für Restmüll und Bioabfall
    • Tüten für Hundekotbeseitigung
  • Entgegennahme von Einzahlungen
  • Bearbeiten von Widersprüchen gegen die erlassenen Gebührenbescheide
  • Erstellung der Straßenreinigungs- und der Abfallgebührenbescheide,einschließlich der Erfassung der entsprechenden Datengrundlagen (z. B. Änderungsdienst bei Eigentümerwechsel)
  • Erteilung von Auskünften zu Gebühren und Gebührenbescheiden für Abfallentsorgung und Straßenreinigung

Sie haben Fragen oder Änderungsmeldungen zu Ihrem Gebührenbescheid?

  • Wer ist Gebührenpflichtiger?
    Gebührenpflichtig ist der Grundstückseigentümer bzw. der dinglich zur Nutzung des Grundstücks Berechtigte. Mit der Betriebskostenabrechnung können die Kosten anteilig auf Mieter umgelegt werden.
  • Die Personenzahl auf meinem Grundstück hat sich geändert:
    Bei der Abfallgrundgebühr wird die Änderung ab dem nächsten Stichtag berücksichtigt, also ab dem 1. Januar bzw. dem 1. Juli.
  • Wegen Bauarbeiten wurde die Straße vor meinem Grundstück nicht gereinigt. Welchen Einfluss auf die Straßenreinigungsgebühr hat das?
    Wenn die Ihr Grundstück erschließende Straße länger als einen Monat wegen Baustellen nicht gereinigt wurde, ermäßigt sich Ihre Straßenreinigungsgebühr dementsprechend.
  • Wegen parkender Fahrzeuge wurde die Straße vor meinem Grundstück nicht gereinigt. Hat das Einfluss auf die Straßenreinigungsgebühr?
    Bei allem Verständnis für die Problematik: nein. Wenn dies trotz vorhandener Beschilderung wiederholt auftritt, sollten Sie sich an den Fachdienst Kommunale Ordnung der Stadt Jena wenden. Nur auf diesem Weg können Park- bzw. Halteverbote durchgesetzt werden.

Mehr Informationen und Rechtsgrundlagen

  • Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung
  • Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung (sowie das Straßenverzeichnis und der Treppenplan zur Straßenreinigungssatzung)


Straßenreinigungsgebühr
Abfallentsorgungsgebühren

Kundenparkplätze Löbstedter Str. 56

Kostenfreie Kundenparkplätze

auf dem Gelände des Servicecenters KSJ mit Wertstoffhof in der Löbstedter Straße 56 (neben dem OBI-Baumarkt)

 

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Gebührenstelle Löbstedter Str. 56
Weitere Informationen
Abfallgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Downloads
Formular Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) (187.5 KB)
Kontaktdaten
Gebührenstelle (Karte Nr. 1)
Löbstedter Str. 56
Tel. (03641) 4989-220
Fax (03641) 4989-229
E-Mail: gebuehren@jena.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag  8:00 - 18:00 Uhr nach tel. Vereinbarung