Grabstätten

Vielfältige Möglichkeiten der Bestattung, der Grabart, Lage und Gestaltung der Grabstätte gibt es auf den Städtischen Friedhöfen.

Eine Übersicht der Grabstätten


Grabarten Beschreibung

Reihengrabstätte für Erdbestattung Nutzungsdauer 25 Jahre, nicht verlängerbar;
eine Erdbestattung (1 Sarg); nur auf dem Nordfriedhof

Reihengrab für Urnenbeisetzung Nutzungsdauer 15 Jahre, nicht verlängerbar;
1 Urnenbeisetzung; nur auf dem Nordfriedhof

Wahlgrab für Erdbestattung Erste Nutzungsdauer 25 Jahre, kann verlängert werden;
Anzahl der möglichen Beisetzungen je nach Grabgröße;
Pro Erdbestattung (1 Sarg) sind 3 Urnenbeisetzungen möglich.

Wahlgrab für Urnenbeisetzungen Erste Nutzungsdauer 15 Jahre, kann verlängert werden;
Anzahl der Urnenbeisetzungen je nach Grabgröße;
Pro Quadratmeter sind 2 Urnenbeisetzungen möglich.

Urnengemeinschaft

Nutzungsdauer 15 Jahre, nicht verlängerbar;
Pflege der Anlage durch eigene Mitarbeiter;
Es wird unterschieden in:
- Urnengemeinschaft mit Namensnennung auf einer Bronzetafel und
- Urnengemeinschaft ohne Namensnennung.

Pflegegrab Serviceangebot des Friedhofes: Die gärtnerische Pflege und Aufstellung des Grabmales erfolgt durch den Friedhof.
Erste Nutzungsdauer 15 Jahre, kann verlängert werden;
2 Urnenbeisetzungen
Urnennische im Kolumbarium Erste Nutzungsdauer 15 Jahre, kann verlängert werden;
für bis zu 2 Urnen; beschriftete Verschlussplatte aus Granit;
Es ist keine gärtnerische Pflege nötig und möglich.
Ort: im Feld 7a auf dem Nordfriedhof

Baumgrabstätte (naturnahe Beisetzung, Gemeinschaftsbaum) Erste Nutzungsdauer 25 Jahre, kann verlängert werden;
für 1 Urne; Grabmal nicht möglich;
keine Bepflanzung und Blumenschmuck

Baumgrabstätten (Jungbaum) Erste Nutzungsdauer 25 Jahre, kann verlängert werden;
für bis zu 2 Urnen; Grabmal ist möglich.

Baumgrabstätte (naturnahe Beisetzung, Einzelbaum) Erste Nutzungsdauer 25 Jahre, kann verlängert werden,
für bis zu 4 Urnen, Grabmal nicht möglich,
keine Bepflanzung und Blumenschmuck

Sollten Sie Fragen haben: Unsere Friedhofsverwaltung mit Sitz auf dem Nordfriedhof informiert und berät Sie gern.

Formen der Bestattung

Man unterscheidet Erd- und Feuerbestattung.
♦ Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg.
♦ Bei einer Feuerbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt.

 

Friedhofsansicht Friedhofsansicht

Gestaltungsmöglichkeiten der Grabstätten

Vielfältige Möglichkeiten der Bestattung, der Grabart, Lage und Gestaltung der Grabstätte gibt es auf den Städtischen Friedhöfen.

Die Alternative zu der Urnengemeinschaft ist der gärtnerisch gepflegte Eschenplatz/ Pflegegrab auf dem Nordfriedhof. Ein Grabmal mit Namen und Lebensdaten für bis zu zwei Verstorbene kennzeichnet den Ort der Beisetzung.
Natürlich stehen in verschiedenen Lagen und Größen Erdbestattungsgrabstätten zur Verfügung.
Die Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung sind bei Fragen und der Auswahl gern fachkundige Partner.

Gestaltungsvorschriften

Die Friedhöfe und deren Grabfelder unterliegen verschiedenen Gestaltungsvorschriften (Anlage 3 der Friedhofssatzung). In den Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften wird die Größe des Grabmals und eventuell die Steinart vorgeschrieben. In den Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften gibt es keine strengen Maßvorgaben für das Grabmal, auch ist hier das Aufstellen von Grabeinfassungen möglich.

Grabstätte Grabstätte

Grabmalpatenschaften

Entdecken Sie die Vielfältigkeit der Grabmalkunst und gestalten Sie die letzte Ruhestätte bewusst selbst. Sprechen Sie uns dazu an. Das weiterhin im Eigentum der Friedhofsverwaltung verbleibende Grabmal erhalten Sie kostenlos. Für die Restauration und Standsicherheit des Grabmals sorgt der Pate. Werden Sie Pate für ein historisch wertvolles oder erhaltenswertes Grabmal. Historische Grabmale haben ein besonderes Flair. Durch eine Grabmalpatenschaft können Sie aus über einhundert Grabmalen den für sie ansprechendsten Gedenkstein auswählen. Nähere Auskünfte und Beratung erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

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Friedhofsansicht
Downloads
• Friedhofssatzung (gültig ab 01.01.2022) (270.0 KB)
• Friedhofsgebührensatzung (gültig ab 01.01.2018) (146.9 KB)
Kontaktdaten
Friedhofsverwaltung (Karte Nr. 4)
Hufelandweg 4 (Nordfriedhof)
Tel. (03641) 4989-400
Fax (03641) 4989-409
E-Mail: friedhof@jena.de

Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 11:00 Uhr