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"Weiße-Flecken-Programm (WFP)" 2017 – 2025
Die Bundesregierung fördert seit Ende 2015 deutschlandweit den Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze. Der Kommunalservice Jena betreut das Förderprojekt "Weiße Flecken" im Stadtgebiet Jena.
Als "Weiße Flecken" werden diejenigen Adresspunkte bezeichnet, denen bisher noch kein Breitbandanschluss* zur Verfügung steht und auch in absehbarer Zeit durch kein Telekommunikationsunternehmen (TKU) zur Verfügung gestellt wird. Berücksichtigt wurden dabei alle gültigen Postadressen unabhängig von der derzeitigen Nutzung.
Die Stadt Jena hat Ende 2017 erfolgreich Fördermittel für die Beseitigung der "Weißen Flecken" einwerben können. Der Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes wurden Anfang 2019 öffentlich ausgeschrieben und im Ergebnis an die Thüringer Netkom, einer Tochtergesellschaft der TEAG Thüringer Energie AG, vergeben. Im Juli 2020 wurde der Vertrag zum Aufbau eines Breitbandnetzes mit der Thüringer Netkom geschlossen.
Der Netzausbau erfolgt in Eigenregie der Telekommunikationsunternehmen. Die Stadt Jena koordiniert lediglich im Rahmen gesetzlicher Zuständigkeiten – etwa durch Aufgrabe-genehmigungen oder verkehrsrechtliche Anordnungen.
Der jeweilige Netzbetreiber – nicht die Stadt Jena.
Die Stadt Jena übernimmt keine Ausbaukosten, ausgenommen im Fördergebiet des sogenannten "Weiße-Flecken-Programms".
Weil ein späterer Ausbau teurer und aufwendiger sein kann. Zudem ist Glasfaser zukunftssicher und erhöht den Immobilienwert.
Nicht wegen der reinen Geschwindigkeit, sondern wegen höherer Servicequalität, u.a.:
Höherer Netzstabilität
Geringe Latenzzeiten
Zukunftssicherheit (Kupfernetze gelten als ausgereizt und störanfällig)
Dann wird Ihre Immobilie nicht angeschlossen – ein nachträglicher Anschluss bleibt aber möglich.
Deutsche Telekom:
Eigenwirtschaftlicher Bestandsnetzausbau im gesamten Stadtgebiet. Ziel: 51.000 Haushalt bis 2028
Thüringer Netkom:
Geförderter Netzneubau einzelner Randlagen, 446 Haushalte und Gewerbeeinheiten bis Ende 2026.
OXG Glasfaser GmbH:
Eigenwirtschaftlicher Netzneubau seit 2025, Ziel: ca. 40.000 Wohnungen bis Ende 2027.
Informationen zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus stellt der Kommunalservice Jena (KSJ) auf seiner Website bereit. Eine genaue Zuordnung von konkreten Zeitfenstern für einzelne Adressen ist derzeit nicht möglich. Diese Detailinformationen liegen den städtischen Stellen nicht vor, da sie von den Telekommunikationsunternehmen gesteuert werden. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Anschluss bereits vermarktet wird, lohnt sich zusätzlich eine direkte Nachfrage bei Ihrem Telekommunikationsanbieter.
Ja, sofern sich die Vertreter eindeutig als Mitarbeiter der Deutschen Telekom, Thüringer Netkom oder der Firma OXG ausweisen können und es nur um Ihren Hausanschluss geht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, einen passenden Internettarif können Sie in der Regel auch später noch dazubuchen. Versichern Sie sich, ob Ihr Wunschanbieter auch auf dem jeweiligen Netz verfügbar ist.
Nicht zwingend. Alle aktiven Netzbetreiber verfolgen einen sogenannten Open-Access-Ansatz. Das bedeutet, dass verschiedene Tarifanbieter ihre Dienste auf diesen Netzen anbieten können – allerdings nur, wenn entsprechende Verträge zwischen Netzbetreiber und Internetanbieter bestehen.
In den verfügbaren Tarifen und Partnern. Zwar verfolgen alle den Open-Access-Prinzip, doch nicht jeder Dienstanbieter (z. B. T-Online) wird auf jedem Glasfasernetz verfügbar sein.
Einige Anbieter koppeln den Anschluss an eine Produktbuchung. Wer früh bucht, wird bevorzugt angeschlossen. Ohne Produktbuchung kann der Anschluss verzögert oder kostenpflichtig nachgeholt werden.
Technisch ja, aber praktisch selten sinnvoll. Glasfaserkabel müssen bis in die Wohnung verlegt werden – mehrere Leitungen bedeuten erhöhten Platzbedarf und Aufwand.
Ja, in bestehenden Wohngebieten ist das in der Regel möglich. Bei neuen Baugebieten kann ein erneuter Ausbau erforderlich werden.
Eine unentgeltliche Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer dem Netzbetreiber die Erlaubnis geben, das Grundstück zu betreten und einen Anschluss zu verlegen. Auch als "Eigentümererklärung" oder "Gestattung" bekannt. Es besteht kein Anschlusszwang.
Nein.
Einige Anbieter machen den Ausbau vom Erreichen einer bestimmten Anzahl an Vorverträgen abhängig. In Jena nutzt derzeit kein Anbieter dieses Modell.
Der Straßenbaulastträger (KSJ) begleitet die Arbeiten und prüft die Qualität der Wiederherstellung.
Aufgrund des gesetzlich geregelten freien Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt (TKG).
Verantwortlich ist der jeweilige Netzbetreiber. Nur in Ausnahmefällen übernimmt der KSJ die Wiederherstellung – dann auf Basis einer Kooperationsvereinbarung.
Üblich sind Abschnitte von 50–100 Metern pro Woche. Hausanschlüsse werden meist separat und punktuell hergestellt.
Wenden Sie sich direkt an die auf den Postwurfsendungen genannten Ansprechpartner der ausführenden Firma. Wenn Ihr Problem auf diesem Weg nicht lösbar ist, wenden Sie sich per E-Mail an breitbandausbau@jena.de.
Das lässt sich nicht immer vermeiden – insbesondere, wenn parallele Medienverlegungen erforderlich sind.
Fragen Sie Ihren Vermieter oder informieren Sie sich bei Ihrem Wunschbetreiber.
Der Kommunalservice Jena (KSJ) als Straßenbaulastträger.
In der Regel nicht. Die Arbeiten erfolgen als Tagesbaustellen ohne größere Sperrungen. Einschränkungen werden vorher mit Ihnen oder Ihrer Hausverwaltung abgestimmt.
Ja. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, Ausbaugebiete exklusiv an einzelne Telekommunikationsunternehmen zu vergeben. Vergleichen Sie beide Angebote und entscheiden Sie sich für das für Sie passende Produkt. Achten Sie darauf, dass Ihr Wunschdienstanbieter auf dem jeweiligen Netz verfügbar ist. Machen Sie notfalls von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch.
Sollten Ihre Fragen unbeantwortet bleiben, können Sie uns auch per Mail unter breitbandausbau@jena.de kontaktieren.
Entscheiden Sie nicht vorschnell. Seriöse Vertriebsmitarbeiter setzen Sie nicht unter Druck und kommen gerne wieder. Behauptungen, die dazu dienen, Ihre bereits getroffenen Entscheidung zu revidieren und zu einem raschen Abschluss zu drängen, sind ebenso als unseriös einzustufen, wie die exklusive Legitimation durch eine höhere Instanz, z.B. die Stadt Jena.
Lassen Sie sich den Ausweis des Mitarbeiters zeigen und notieren Sie sich Datum und Name. Berechtigte Beschwerden leiten wir für Sie gerne an die zuständigen Unternehmen weiter.
Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind, kann der Glasfaseranschluss im Haus nicht einfach einzeln beauftragt werden. Für die Verlegung der Leitungen innerhalb des Gebäudes braucht es immer einen gemeinsamen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Für Ihre Eigentümerversammlung ist dabei ein Punkt besonders wichtig: Rein rechtlich dürfen mehrere Telekommunikationsunternehmen parallel eigene Leitungen ins Gebäude legen. In Jena sind aktuell unter anderem Deutsche Telekom, OXG / Vodafone sowie Thüringer Netkom aktiv. Das kann in der Praxis bedeuten: Ohne klare Festlegung könnten nach und nach verschiedene Anbieter ihre eigenen Kabel im Treppenhaus verlegen – mit entsprechendem Aufwand und mehrfachen Bauarbeiten.
Weiterführende Informationen zum Thema Hausverkabelung (Netzebene 4) finden Sie hier: https://gigabitbuero.de/artikel/ne4-ausbau-teil-3/



