Mit der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (AbfRahmenRiLi) müssen Alttextilien ab 01.01.2025 nun verpflichtend für öffentlich rechtliche Entsorger getrennt gesammelt und verwertet werden (zum Gesetzestext).
Als Alttextilien gelten hiernach Bekleidung inklusive Schuhe, Handtaschen, Beutel, Bettwaren, Heimtextilien und Stofftiere.
Da das vorrangige Ziel der Kreislaufwirtschaft die Wiederverwertung ist, versteht es sich von selbst, dass o.g. Textilien möglichst in einem sauberen Zustand, d.h. noch tragbare Kleidung, nur paarweise Schuhe der Wiederverwertung, in diesem Fall sogar der Wiederverwendung zugeführt werden sollten.
Aber auch die Verwertung (Recycling und energetische Verwertung) sind Ziele der Kreislaufwirtschaft. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Textilien nicht stark verschmutzt, verschlissen, feucht oder modrig sind.
Beispiel: Ein oder zwei kleine Löcher oder zwei fehlende Knöpfe im sonst sauberen Pullover oder Hemd sind nicht das Problem und kann in Not geratenen Menschen helfen. Die Betonung liegt hier bewusst auf "stark", denn ein stark zerschlissenes Hemd oder eine zerschlissene Tischdecke, welche nur noch aus Stofffetzen bestehen, wird niemand wieder verwenden, ebenso ist die Herstellung von Putzlappen daraus nicht möglich.
Feuchte Textilien, plastifizierte Textilien oder Textilien mit elekrisch-/elektronischen Bestandteilen gehören nicht in den Alttextiliencontainer sondern in die Restmülltonne.
Sämtliche Alttextilien sollten nur in intakte und saubere Foliesäcke verbracht und verschlossen werden, damit sie keine Feuchtigkeit annehmen können.
Der Kommunalservice Jena führt diese getrennte Sammlung bereits erfolgreich seit 2013 durch. Hierzu stehen dem Bürger ca. 150 Alttextiliencontainer in der Stadt Jena, überwiegend an den Glassammelplätzen zur Verfügung. Zusätzlich befinden sich Sammelcontainer für die Abgabe an den Wertstoffhöfen in Lobeda und in der Löbstedter Straße in Jena.