Winterdienst

Grundlage für Winterdienstleistungen ist das Thüringer Straßengesetz § 49 sowie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Jena. Der Winterdienst wird im Auftrag der Stadt Jena, entsprechend vorgegebenen Straßenverzeichnisses durch Mitarbeiter des KSJ durchgeführt.

Streufahrzeug

Winterdienstplan

Der Winterdienstplan wird jährlich für den:
  • Fahrbahnwinterdienst   und
  • Winterdienst auf verkehrswichtigen Gehbahnen, Treppen, Plätzen und Brücken überarbeitet.
Derzeitig sind 60 Mitarbeiter im 3-Schicht-System mit Räum- und Streuaufgaben betraut. Zur Realisierung sämtlicher Winterdienstaufgaben steht ein Fahrzeugpark von neun Räum- und Streufahrzeugen (große Ausführung), acht Räum- und Streufahrzeugen (kleine Ausführung) und drei Transportern für den Arbeitskräfte- und Kleintechniktransport zur Verfügung. Damit Sie auch bei Eis und Schnee gut und sicher unterwegs sind, räumen unsere Mitarbeiter die Fahrbahnen frei und streuen bei Bedarf mit Feuchtsalz (FS30). Feuchtsalz ist ein Gemisch aus 70% Salz und 30% Sole. Dies hat den Vorteil, dass die Salzkörnchen auf der Fahrbahn haften und nicht beim ersten Windstoß verweht werden. Schließlich soll das Feuchtsalz ja dort wirken, wo es gebraucht wird. Außerdem setzt die Tauwirkung bei bereits angefeuchtetem Salz schneller ein. Durch den gezielten Einsatz von Feuchtsalz leisten wir mit dieser modernen Streutechnik einen großen Beitrag zum Umweltschutz.
Räumfahrzeug Trotzdem müssen Sie manchmal etwas Geduld haben, bis wir auch Ihre Fahrbahn geräumt haben. Alles auf einmal geht einfach nicht. Zuerst werden die Hauptverkehrsstraßen und die Strecken des öffentlichen Nahverkehrs durch den städtischen Winterdienst von Eis und Schnee befreit, danach die Nebenstraßen entsprechend der Dringlichkeitsstufen 2 und 3 (Dinglichkeitsstufen: unter 'Downloads' → 'Winterdienst auf Gehwegen/Straßen').

 

Das Wichtigste in Kürze

• Verpflichtete: gemäß § 3 Straßenreinigungssatzung
• Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken sind in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird.
• Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
• Straßen mit einseitigem Gehweg:
in Jahren mit gerader Endziffer (z. B. 2022) sind die Eigentümer/ Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet.
in Jahren mit ungerader Endziffer (z. B. 2023) sind die Eigentümer/ Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet.
• Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen.
• Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls - soweit möglich und zumutbar - zu lösen und abzulagern.
• Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden.
Die Verpflichtungen gelten werktags für die Zeit von 7:00 - 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8:00 - 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

• mehr zu Schneeräumen, Beseitigung von Schnee- und Eisglätte: unter 'Downloads' →  Straßenreinigungssatzung § 10 und 11

 

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Räumfahrzeug
Links zum Thema
FAQ – Häufige Fragen zum Winterdienst
Downloads
• Straßenreinigungssatzung Jena (Amtslatt 47/20) (160.4 KB)
• Straßenreinigungsgebührensatzung Jena (Amtslatt 47/20) (66.2 KB)
• Winterdienst auf Gehwegen (2022 - 2023) (70.3 KB)
• Fahrbahn-Winterdienst (2022 - 2023) (654.0 KB)
Kontaktdaten
Straßenreinigung

Straßenreinigung
Löbstedter Str. 68 Telefon: +49 3641 4989-520
E-Mail: strassenreinigung@jena.de


Winterdienst
Löbstedter Str. 68
Telefon: +49 3641 4989-530
E-Mail: strassenreinigung@jena.de