Öffentliche Lagerfeuerstellen
Insgesamt stehen in der Stadt Jena drei öffentliche Lagerfeuerstellen zur Verfügung. Diese finden sich bei der Lobdeburg, am Jägerberg bzw. auf dem Steinkreuz.
Kosten
Die Nutzung der Lagerfeuerstelle und Bereitstellung von 1 rm Holz kostet 60 € sowie eine Kaution für den Schlüssel der Holzbox in Höhe von 20 €. (Rückerstattung nach Abgabe des Schlüssels)Wenn Sie einen zusätzlichen rm Holz zur Verfügung gestellt haben möchten, zahlen Sie für diesen 85 €. Das ist der reguläre Preis für 1 rm Brennholz - 1 m lang, gespalten. In dem Fall müssen Sie jedoch auch ein zweites Mal eine Schlüsselkaution (20 €) hinterlegen. Die Gesamtkosten für 2 rm Holz belaufen sich dann also auf 185 € (davon sind 40 € Kaution).
Bei schlechtem Wetter werden keine Kosten erstattet.
Herrscht mindestens Waldbrandwarnstufe 3, werden die Lagerfeuer annulliert und das Geld zurückgezahlt.
Besonderheiten
Das Braten ist auf allen Stellen möglich, das Zelten (bis zu 3 Zelte, je 2-3 Personen) nur auf dem Jägerberg.Was zu beachten ist!
• Das völlige Erlöschen des Feuers ist unter Aufsicht zu gewährleisten. Das Löschen kann durch Wasser erfolgen. |
• Das Feuer ist ständig von einer erwachsenen Person zu beaufsichtigen. |
• Die brandschutztechnischen Bedingungen sind einzuhalten. Als Zündmittel sind ausschließlich umweltfreundliche Materialien (geringe Mengen Papier, Pappe, handelsübliche Feueranzünder) zu verwenden. Verboten ist der Einsatz von Mineralöl jeder Art, wie Benzin, Spiritus, Altöl usw. |
• Holz wird vom Stadtforst bereitgestellt. Das Holz ist naturbelassen und wurde mindestens ein Jahr gelagert. |
• Es sind nur ausgewiesene Lagerfeuerstellen zu benutzen. Nach dem Thüringer Waldgesetz § 12 sind, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m zum Wald, offene Feuer verboten. Ausnahme sind die von den Forstbehörden errichteten und genehmigten Feuerstellen. |
• Der zugewiesene Platz ist gereinigt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, jede Art von Abfall ist zu entfernen, nur die Asche des Holzes kann in der Lagerfeuerstelle bleiben. |
• Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter für eventuell auftretende Schäden (Brand) aufzukommen hat. |
• Aufgrund der Corona-Pandemie: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor ihrem Lagerfeuer über die geltende Allgemeinverfügung der Stadt Jena und der Verordnungen vom Land Thüringen. |