Die Kommunalservice Jena ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) vom 30.07.2019 umgesetzt. Es gilt zudem die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vom 28.04.2020.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften
- Einige Elemente (z.B. die Logos im Header- und Footer-Bereich) haben unzureichende Beschriftungen.
- Es wird semantisches Mark-Up für Überschriften eingesetzt, die Verschachtelung der Hierarchie-Ebenen ist aber irreführend.
- Eingabefelder, die sich klar auf den Nutzer selbst beziehen vermitteln nicht in jedem Fall den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
- Die Farbkontraste einiger Elemente sind noch nicht im erforderlichen Verhältnis.
- Nicht jedes Element ist über die Tastatur erreichbar.
- Bei der Bühne endet die Bewegung nicht von allein, bewegte und automatisch aktualisierte Inhalte können nicht angehalten, ausgeblendet oder in ihrer Aktualisierungsfrequenz angepasst werden.
- Die Markierung der aktuellen Tab-Position ist bei einigen Elementen nicht sichtbar.
- Die Pflichtfeld-Symbolik bei Formularen ist nicht erklärt.
- Es gibt bei Formularen Pflichtfelder, die nicht als solche gekennzeichnet sind.
- Bei Formularen werden wichtige Daten werden ohne vorherige Datenanzeige oder Dialog zur Bestätigung abgeschickt.
- Die HTML-Syntax ist an einigen Stellen nicht korrekt.
- Benutzerdefinierte Browsereinstellungen für größere Schrift werden nicht respektiert.
Der Kommunalservice Jena ist sehr bemüht diese Mängel schnell zu beseitigen, um einen hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt.
Verwendete Methode: Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.09.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an den Kommunalservice Jena wenden. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir bemühen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.
KONTAKTDATEN
Anschrift: Löbstedter Straße 56
Telefon: 03641 4989-255
E-Mail: marketing-ksj@jena.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von jena.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: 0049 3641 73811741
E-Mail: vz_bmb@tmasgff.thueringen.de(Link sendet E-Mail)