Jetzt auf Seite suchen
Erteilung Wohnanschrift
Die Erteilung der amtlichen Anschrift stellt sicher, dass eine Anmeldung von Personen im Bürgeramt und deren Registratur erfolgen kann. Ebenso erhalten auch andere Ämter der Stadtverwaltung oder Institutionen davon automatisch Kenntnis, so dass dem sich anmeldenden Bürger viele Wege und Unbequemlichkeiten erspart bleiben.
Die Vergabe von Hausnummern dient dem ordnungsrechtlichen Zwecke einer schnellen Erreichbarkeit und besseren Auffindbarkeit der einzelnen Gebäude einer Straße durch Bürger, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Polizei, Postdienste usw. sicherzustellen und um Orientierungsschwierigkeiten zu vermeiden.
Beantragung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer amtlichen Anschrift
- Lageplan
- Grundstücksidentifikation
Für die Beantragung ist die Angabe der Grundstücksidentifikation (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) erforderlich und/oder die Beifügung eines Katasterplanauszuges.
Gebühren
Die Erteilung einer Anschrift ist mit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 bis 100,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand verbunden.
Analog wird bei erforderlichen Adressenänderungen oder Löschungen verfahren. Geschieht dies von Amts wegen, sind diese Bescheide gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Gemäß den §§ 126 Abs. 3, 200 Abs. 2 des Baugesetzbuches und auf Grund der Stadt Jena durch § 5 Abs. 1 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes übertragenen Befugnis wird durch die untere Straßenbaubehörde dem Grund- bzw. Hauseigentümer oder Bauherren auf dessen Antrag hin eine amtliche Anschrift erteilt.
Straßenverwaltung
07749 Jena
Deutschland
Antrag auf Erteilung einer amtlichen Anschrift
Straßenverwaltung
07749 Jena
Deutschland