Erteilung Wohnanschrift

Die Erteilung der amtlichen Anschrift stellt sicher, dass eine Anmeldung von Personen im Bürgeramt und deren Registratur erfolgen kann. Ebenso erhalten auch andere Ämter der Stadtverwaltung oder Institutionen davon automatisch Kenntnis, so dass dem sich anmeldenden Bürger viele Wege und Unbequemlichkeiten erspart bleiben.

Die Vergabe von Hausnummern dient dem ordnungsrechtlichen Zwecke einer schnellen Erreichbarkeit und besseren Auffindbarkeit der einzelnen Gebäude einer Straße durch Bürger, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Polizei, Postdienste usw.  sicherzustellen und um Orientierungsschwierigkeiten zu vermeiden.

 

Beantragung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer amtlichen Anschrift
  • Lageplan
  • Grundstücksidentifikation
    Für die Beantragung ist die Angabe der Grundstücksidentifikation (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) erforderlich und/oder die Beifügung eines Katasterplanauszuges.

Gebühren

Die Erteilung einer Anschrift ist mit der Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 bis 100,00 Euro je nach Verwaltungsaufwand verbunden.

Analog wird bei erforderlichen Adressenänderungen oder Löschungen verfahren. Geschieht dies von Amts wegen, sind diese Bescheide gebührenfrei.
 

Rechtsgrundlagen

Gemäß den §§ 126 Abs. 3, 200 Abs. 2 des Baugesetzbuches und auf Grund der Stadt Jena durch § 5 Abs. 1 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes übertragenen Befugnis wird durch die untere Straßenbaubehörde dem Grund- bzw. Hauseigentümer oder Bauherren auf dessen Antrag hin eine amtliche Anschrift erteilt.

Straßenverwaltung

Löbstedter Straße 68
07749 Jena
Deutschland
Telefon
E-Mail
tiefbau-stadtraum@jena.de
Standort

 

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Antrag auf Erteilung einer amtlichen Anschrift

Hiermit beantrage ich für das nachfolgende Objekt die Erteilung eines Bescheides zur Festlegung der amtlichen Wohnanschrift / Gewerbeadresse

Es handelt sich um einen:

Hinweise

  1. Damit eine einwandfreie Zuordnung des Gebäudes zur Straße hergestellt werden kann, ist es unbedingt erforderlich, einen Lageplan mit der Kennzeichnung des Hauseinganges beizulegen! 
  2. Mit der Erteilung der Hausnummer ergibt sich nicht automatisch ein Rechtsanspruch darauf, die Erteilung von Erlaubnissen, Genehmigungen oder Bewilligungen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, insbesondere nach dem Baugesetzbuch, zu erlangen. 
  3. Für den Erlass des Bescheides zur Erteilung einer Hausnummer werden Gebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena vom 14.03.2018 erhoben

 

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Löbstedter Straße 68
07749 Jena
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