Bild
Untertitel
MB Atego – Zöller-Aufbau mini (Abfallsammelfahrzeug)
©KSJ
Es gilt die allgemeine Feiertagsregelung – nachzuholende Entsorgung:
Fällt die Leerung auf einen gesetzlichen Feiertag, so verschiebt sich die Entsorgung der restlichen Tage auf den jeweils nachfolgenden Werktag, d.h.:
- Die Leerung vom Donnerstag, 14. Mai, erfolgt am Freitag, 15. Mai.
- Die Leerung vom Freitag, 15. Mai, erfolgt somit am Samstag, 16. Mai.