Grabstätten

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Logo Städtische Friedhöfe

Hier können Sie sich über die verschiedenen Grabstätten informieren.

Die städtischen Friedhöfe stehen jedem in Jena Verstorbenen und bei berechtigtem Interesse auch auswärts Verstorbenen zur Verfügung.
Der Nordfriedhof als Hauptfriedhof bietet das ganze Spektrum von insgesamt 15 verschiedenen Grabarten an.
Auf den kleineren Friedhöfen der Ortsteile besteht ein eingeschränktes Angebot an Grabstätten, einige Ortsteilfriedhöfe sind den dortigen Einwohnern vorbehalten.
 

Formen der Bestattung

Man unterscheidet Erdbestattung und Feuerbestattung.

  • Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg.
  • Bei einer Feuerbestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer Urne beigesetzt.

 

Auf allen Friedhöfen sind Urnenbeisetzungen möglich, die Erdbestattung ist dagegen durch teilweise ungünstige (hydrogeologische) Eigenschaften der Böden eingeschränkt.

Friedhofsverwaltung

Hufelandweg 4
07743 Jena
Deutschland
Telefon
E-Mail
friedhof@jena.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00–12:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr

Di, Mi 08:00–12:00 Uhr

Do 08:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr

Fr 08:00–11:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin.

Standort

Übersicht der Grabstätten

Grabarten und Beschreibungen

Reihengrabstätten

In Reihengrabstätten, die es entweder für Urnenbeisetzungen oder für Erdbestattungen gibt, ist nur eine Bestattung möglich.

Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden und läuft nach Ende der Ruhezeit ab.

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Reihengrabstätten
Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten gibt es in verschiedenen Größen für Erdbestattungen, sowie für Urnenbeisetzungen. Die Anzahl der möglichen Beisetzungen bemisst sich nach der Größe der Grabfläche.

In Erdbestattungsgrabstätten können auch Urnen beigesetzt werden.

Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist mehrmalig möglich. Eine letztmalige Verlängerung des Nutzungsrechtes um fünf Jahre, kann nach Ablauf des Ruherechtes der letztmöglichen Bestattung erfolgen.

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Winzerla, Wahlgrabstätten
Urnennischen

In Urnennischen im Kolumbarium erfolgt die oberirdische Urnenbeisetzung. Auf der Verschlussplatte werden der Name und die Lebensdaten angebracht.

In einer Urnennische können zwei Urnen beigesetzt werden. Eine Grabpflege ist nicht notwendig und möglich.

Weitere Informationen zu den Urnenbeisetzungen entnehmen Sie bitte dem Flyer "Bestattungsmöglichkeiten auf dem Nordfriedhof".

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Nordfriedhof, Urnennischen
Pflegegräber

Pflegegräber sind Urnenwahlgrabstätten für zwei Urnenbeisetzungen, die mit Bodendeckern bepflanzt sind und von den Mitarbeitern der Städtischen Friedhöfe gepflegt werden.

Die Auswahlmöglichkeit der Grabmalgestaltung besprechen Sie in der Friedhofsverwaltung.
Die Städtischen Friedhöfe kümmern sich um die Aufstellung des ausgewählten Grabmals.

Für die Angehörigen besteht keine Verpflichtung zur Grabpflege. Vasen mit Schnittblumen können natürlich an der Grabstätte aufgestellt werden.

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Pflegegräber auf dem Friedhof Winzerla
Baumgrabstätten

Auf dem Nordfriedhof gibt es die Möglichkeit der naturnahen Bestattung von Urnen.
Hier erfolgt die Beisetzung in einem waldartigen Gebiet im nördlichen Friedhofsteil.

Zur Auswahl stehen Gemeinschaftsbäume oder Einzelbäume für vier Urnen. Sollte eine Schmuckurne verwendet werden, kann diese nur aus Holz oder Filz bestehen.
Die Bestattungsfläche soll naturbelassen bleiben. Eine gärtnerische Gestaltung und das Errichten von Grabmalen ist deshalb nicht möglich.

Jeweils acht Baumgrabstätten für je zwei Urnen befinden sich kreisförmig um neugepflanzte Bäume. Hier können kleine Grabmale aufgestellt werden und eine Bepflanzung der Grabstätte durch Angehörige erfolgen.

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Baumgrabstätten auf dem Nordfriedhof
Mensch-Haustier-Bestattung

Die Urnenbeisetzung von Haustieren ist in einem Wahlgrab für Mensch- und Haustierbestattungen in einem extra Grabfeld auf dem Friedhof in Burgau möglich.

In dieser Grabstätte können zwei Urnen mit Humanasche und zwei Urnen mit der Asche von Haustieren beigesetzt werden.

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Mensch- und Haustierbestattungen
Urnengemeinschaftsanlagen

Urnengemeinschaftsanlagen gibt es ausschließlich auf dem Nordfriedhof.

Bei der Urnengemeinschaftsanlage mit Namenstafel werden auf einer Bronzetafel 50 Namen und die Lebensdaten der dort beigesetzten Personen angebracht.

Die Anbringung der Platte kann drei – vier Monate dauern, da die Platte in einem Stück gegossen wird. Bei der Urnengemeinschaft ohne Namensnennung erfolgt keine namentliche Kennzeichnung der Bestattung.

Bei beiden Urnengemeinschaften ist der Ablauf der Bestattung
identisch. Es werden bis zu 15 Urnen anonym, unter Ausschluss der Öffentlichkeit beigesetzt.

Vorab ist eine einzelne, individuelle Trauerfeier natürlich möglich.

Die Pflege der Urnengemeinschaftsanlage erfolgt durch die Mitarbeiter der Städtischen Friedhöfe Jena.

Durch die Angehörigen können Schnittblumen abgelegt werden. Bitte betreten Sie die Bestattungsfläche nicht.

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Nordfriedhof, Urnengemeinschaftsanlage
Islamisches Grabfeld

In einem extra Grabfeld auf dem Nordfriedhof sind Gräber für Verstorbene des muslimischen Glaubens eingerichtet.

Dort wird nach den Vorstellungen des Islams bestattet.

Die Gräber sind so ausgerichtet, dass die Verstorbenen mit Blickrichtung nach Mekka beerdigt werden.

Zu den besonderen Bräuchen gehören die rituelle Waschung, das Totengebet im Freien und eine Beerdigung ohne Sarg, wenn dies als Ausnahme zugelassen wurde.

Voraussetzung für eine Beerdigung in diesem Grabfeld ist die Zustimmung eines örtlichen, islamischen Vereins.

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Islamistisches Grabfeld

 

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Beispiel einer Grabgestaltung

Gestaltungsmöglichkeiten der Grabstätten

Vielfältige Möglichkeiten der Bestattung, der Grabart, Lage und Gestaltung der Grabstätte gibt es auf den Städtischen Friedhöfen.

Die Alternative zu der Urnengemeinschaft ist der gärtnerisch gepflegte Eschenplatz/ Pflegegrab auf dem Nordfriedhof. Ein Grabmal mit Namen und Lebensdaten für bis zu zwei Verstorbene kennzeichnet den Ort der Beisetzung.

Natürlich stehen in verschiedenen Lagen und Größen Erdbestattungsgrabstätten zur Verfügung.

Die Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung sind bei Fragen und der Auswahl gern fachkundige Partner.

Gestaltungsvorschriften

Die Friedhöfe und deren Grabfelder unterliegen verschiedenen Gestaltungsvorschriften (Anlage 3 der Friedhofssatzung). In den Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften wird die Größe des Grabmals und eventuell die Steinart vorgeschrieben. In den Grabfeldern mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften gibt es keine strengen Maßvorgaben für das Grabmal, auch ist hier das Aufstellen von Grabeinfassungen möglich.

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Grabmalpatenschaften

Werden Sie Pate für ein historisch wertvolles oder erhaltenswertes Grabmal. Entdecken Sie die Vielfältigkeit der Grabmalkunst und gestalten Sie die letzte Ruhestätte bewusst selbst. Historische Grabmale haben ein besonderes Flair. Durch eine Grabmalpatenschaft können Sie aus über einhundert Grabmalen den für sie ansprechendsten Gedenkstein auswählen.
Das weiterhin im Eigentum der Friedhofsverwaltung verbleibende Grabmal erhalten Sie kostenlos. Für die Restauration und Standsicherheit des Grabmals sorgt der Pate.

Sprechen Sie uns dazu gern an. Nähere Auskünfte und Beratung erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.

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Beispiel Grabmalpatenschaften
Beispiel Grabmalpatenschaften

Friedhofsverwaltung

Hufelandweg 4
07743 Jena
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friedhof@jena.de

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Mo 08:00–12:00 Uhr, 13:00–15:00 Uhr

Di, Mi 08:00–12:00 Uhr

Do 08:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr

Fr 08:00–11:00 Uhr

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