Feste Verschlusskappen an Flaschen und Getränkeverpackungen

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Tetrapack mit neuem festen Verschlussdeckel

Eine neue EU-Verordnung ist in Kraft, die den Umgang mit Einwegplastik in Europa weiter reguliert. Diese Verordnung betrifft auch Verschlusskappen bei bestimmten Flaschen und Getränkepackungen. Die EU hat diese Verordnung eingeführt, um den Plastikmüll zu reduzieren und die Umwelt zu schützen. Verschlusskappen und -deckel gehören zu den häufigsten Plastikabfällen, die unsere Meere und Strände verschmutzen. Die neue Regelung soll dazu beitragen, diese Abfälle zu minimieren und die Recyclingquote zu erhöhen.

Was ändert sich?

  1. Verbot loser abnehmbarer Verschlusskappen: Bei Einwegplastikflaschen und Getränkepackungen müssen die Verschlusskappen fest mit dem Behälter verbunden sein. Dies gilt für Flaschen und Packungen bis zu einem Volumen von drei Litern.
  2. Neues Design für Verschlusskappen: Die Verschlusskappen müssen so gestaltet sein, dass sie während des gesamten Gebrauchs fest mit dem Behälter verbunden bleiben.
  3. Ausnahme für Spezialverpackungen (Informationen hierzu in den Richtlinien der EU-Verordnung)

Das bedeutet für Konsumenten:

  • eine veränderte Handhabung: Die neuen Verschlusskappen bleiben nach dem Öffnen an der Flasche oder Verpackung befestigt. 
  • mehr Umweltfreundlichkeit: Mit dem Kauf unserer Produkte unterstützen Sie die Reduzierung von Plastikmüll und tragen zu einem nachhaltigeren Umgang mit Ressourcen bei.