Straßenverwaltung/ Straßenbaubehörde

Öffentliche Straßen

Straßen sind die Lebensadern in einer Industriegesellschaft. In unserer Stadt gibt es ca. 900 Straßen, öffentliche und private. Die Mitarbeiter der Abteilung – die untere Straßenbaubehörde – befassen sich mit allem, was zur öffentlichen Straße gehört:
  • Amtliche Straßenbezeichnungen für neu errichtete Straßen, bei denen die Benennungsvorschläge dem dafür zuständigen Kulturausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt und öffentlich bekannt gemacht werden,
  • Widmung und Einziehung von Straßen,
  • Sondernutzungen an Straßen (Nutzungen über den Gemeingebrauch hinaus),
  • Gestattungen nach bürgerlichem Recht,
  • Verkehrssicherungspflicht,
  • Stellungnahmen über die Erschließung im Beteiligungsverfahren bei der Erteilung von Baugenehmigungen,
  • Beauftragung von baulichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und
  • Vergabe der amtlichen Anschriften (Hausnummern). 


Straßen können in verschiedener Hinsicht öffentlich sein.

Straßenverkehrsrechtlich -
tatsächlich öffentliche Straßen im Sinne des Verkehrsrechtes
Dazu zählen z. B. Parkplätze von Supermärkten, Firmenparkplätze, Privatstraßen und andere Flächen die durch den öffentlichen Verkehr erreicht werden können, weil sie weder verschlossen, noch durch Sperrschilder die Nutzung untersagt ist. Meist ist, wie bei Verkaufseinrichtungen, die "öffentliche" Nutzung gewünscht.

Im Sinne des Straßenrechtes
Straßen werden öffentlich durch einen förmlichen Widmungsakt entsprechend § 6 Thüringer Straßengesetz [ThürStrG] vom 7. Mai 1993 [GVBl. S. 273]). Sie stehen damit jedermann im Rahmen des Gemeingebrauches zur Verfügung. Gemeingebrauch ist die Nutzung der Gehbahnen und Gehwege zum Laufen, das Befahren und Parken auf den Fahrbahnen und Parkplätzen mit Fahrzeugen usw.


Die öffentlichen Straßen im Stadtgebiet haben eine Länge von ca. 366 km. Die Mitarbeiter des Teams Straßenverwaltung begutachten die Fahr-, Geh- und Radbahnen, Straßenentwässerungseinrichtungen, Flutgräben innerhalb bebauter Gebiete, Verkehrs- und Straßennamensschilder in regelmäßigen Abständen. Bei Bedarf werden Reparaturen an den genannten Einrichtungen veranlasst.

Ihre Ansprechpartner

Bereich Name Durchwahl E-Mail
Sachgebietsverantwortlicher Straßenverwaltung 4989 -132 tiefbau-stadtraum@jena.de
Straßenverwaltung (Widmung und Einziehung von Straßen; HNR und Straßennamen) 4989 -162 tiefbau-stadtraum@jena.de
Straßenverwaltung NORD/ Sondernutzung
4989 -167

tiefbau-stadtraum@jena.de
Straßenverwaltung MITTE/ Sondernutzung
4989 -166

tiefbau-stadtraum@jena.de
Straßenverwaltung SÜD/ Sondernutzung
4989 -169

tiefbau-stadtraum@jena.de
Sondernutzung Werbeanlagen
4989 -158

tiefbau-stadtraum@jena.de
Straßenaufsicht NORD 4989 -164 tiefbau-stadtraum@jena.de
Straßenaufsicht SÜD 4989 -165 tiefbau-stadtraum@jena.de
Straßenaufsicht MITTE 4989 -168 tiefbau-stadtraum@jena.de

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Begutachtung des Straßenzustandes
Links zum Thema
Sondernutzungssatzung der Stadt Jena (Sondernutzung an öffentlichen Straßen)
Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Jena
Verwaltungskostensatzung der Stadt Jena
Ortsrecht Sondernutzung
Downloads
Zuständigkeitsbereiche der Straßenverwaltung (2.3 MB)
Verkauf ausgebautes Baumaterial (654.2 KB)
Kontaktdaten
Kommunalservice Jena
Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde
Löbstedter Str. 68 07749 Jena

Tel.: (03641) 4989-180
Fax: (03641) 4989-189

E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.deoderKontaktformular
KSJ Tiefbau und Stadtraum