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Die maschinelle und manuelle Reinigung von Straßen und Plätzen sowie die Leerung der im Freien aufgestellten Papierkörbe im Stadtgebiet ist die Aufgabe der Straßenreinigung. Die Leistungen werden im Auftrag der Stadt Jena und auch gewerblich erbracht.
Die Reinigung erfolgt im wöchentlichen Turnus zwischen ein- und siebenmal. Die Reinigungshäufigkeit ist abhängig von der Einstufung der Straßen in die entsprechenden Reinigungsklassen der gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Jena.
Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung und den erforderlichen Reinigungsarbeiten in Reinigungsklassen eingeteilt.
Diese gibt die Häufigkeit der Reinigung an. Die Reinigungsklasse ist im Straßenverzeichnis (Anlage I) der Straßenreinigungssatzung festgelegt.
Für Straßen, die nicht durch die Stadt Jena gereinigt werden, ist der Besitzer der anliegenden Grundstücke verpflichtet, entlang seines Grundstückes bis zur Straßenmitte zu reinigen.
Sie finden den Straßenreinigungsplan im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung unter Downloads. Sollte Ihre Straße nicht aufgeführt sein, kann es daran liegen, dass Ihre Straße nicht im Verzeichnis aufgelistet ist.
Die Stadt Jena erhebt auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung und Straßenreinigungsgebührensatzung Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Verkehrsanlagen.
Gebühren
Die Gebühren betragen für die ermittelte Frontlänge je Meter und Jahr:
Maßstab sind die Frontlänge der Grundstücksseite bzw. zugewandten Grundstücksseiten entlang der Straße, durch die das bebaute und unbebaute Grundstück erschlossen ist und die zugeordnete Reinigungsklasse (Straßenreinigungssatzung Anlage I – Straßenverzeichnis).
Entsprechend der Funktion des Frontmetermaßstabes, als eine bestimmte Art der Kostenumlegung, hat er nichts mit einer bestimmten Kehrstrecke in der Örtlichkeit zu tun. Der Gebührentatbestand ist nicht die Reinigung des vor dem jeweiligen Grundstück gelegenen Straßenteils, sondern die Reinigung der das Grundstück erschließenden ganzen Straße (grundstücksbezogene Benutzungsgebühr).
Nachfolgend Beispiele für die Ermittlung der Frontlänge (zum Vergrößern anklicken)
Wir bieten unsere Leistungen auch für Privat und Gewerbe an. Dazu wenden Sie sich gern an die Straßenreinigung.
z. B.: das Abkehren der Anlagen, Aufsammeln von Unrat, Beseitigung von Wildwuchs, Wasserstandskontrolle und dessen Regulierung, Wasserwechsel, Algenbekämpfung, Reinigung der Becken, Filter und Einläufe sowie die Inbetriebnahme bzw. Winterfestmachung der Brunnen.
Der Kommunalservice wartet und reinigt nachfolgend genannte Brunnen und Wasseranlagen der Stadt Jena.
Öffentliche Trinkwasserspender auf Plätzen und in öffentlichen Gebäuden der Stadt bieten Bewohnern und Gästen die Möglichkeit einer kostenlosen Erfrischung mit reinem Trinkwasser. In heißen Sommermonaten mit extremer Hitze lässt sich hier einfach Wasser entnehmen.
Der KSJ ist für die Instandhaltungs-, Reinigungs- und Reparaturmaßnahmen zuständig.
Weitere Trinkbrunnen sind in Planung.