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Bau- und Abbruchabfälle
Man unterscheidet Bauschutt und Baustellenabfall.
Bauschutt
sind bei Baumaßnahmen und beim Abbruch anfallende mineralische, nicht verunreinigte Materialien, z. B.:
- Hohlblocksteine
- Keramik
- Ziegel
- Dachziegel
- Betonaufbruch u. ä.
also: keine Verunreinigungen durch z. B.:
- Kaltanstriche
- Öle
- Fette
- Verbrennungsrückstände
Die Verwertungskosten können jedoch durch die getrennte Bereitstellung von Dachziegeln, Betonaufbruch (unbewehrt/ bewehrt) minimiert werden.
Baustellenabfall
ist überwiegend nichtmineralischer Abfall, der bei Bautätigkeit beispielsweise bei der Reinigung von Bauten oder Baustellenauflösungen anfällt, z. B.:
- Kunststoffe (Dachrinnen),
- Gebinde,
- Kartuschen,
- Fenster u. ä.
Containerdienst
07749 Jena
Deutschland
Vom Bauschutt und Baustellenabfall ausgeschlossene Abfälle
- Schadstoffe (gefährlicher Abfall, Sonderabfälle) – Asbest, Bitumendachbahnen, Altöle, Farben, Lacke, Verdünnung, Lösungsmittel, Teer, Kaltanstriche, Feuerlöscher u. ä.
- Reifen – LKW, PKW, Motorrad u. ä.
- Batterien – LKW, PKW, Motorrad u. ä.
- Kartonagen, Papier, Plaste, Folien, Glas
- TV-Geräte, Monitore, Kühl- und Gefriergeräte, Elektroherde, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Elektrohaushaltsgeräte
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