Wertstoffhöfe in Jena
Der Kommunalservice Jena (KSJ) betreibt in Jena zwei Wertstoffhöfe. Einer befindet sich in der Emil-Wölk-Straße 13a und ein weiterer in der Löbstedter Straße 56.
Stoffströme auf dem Wertstoffhof
Der KSJ sammelt Abfälle getrennt und steuert die jeweiligen Entsorgungswege (z. B. Wiederverwendung, stoffliche Verwertung, thermische Verwertung, Deponierung). Dabei werden sämtliche Stoffströme erfasst. Sie geben Auskunft z. B. über Mengenarten und sind Basis für die fachgerechte Entsorgung und die Entwicklung der Infrastruktur der Wertstoffhöfe. Auf dem Wertstoffhof "Löbstedter Straße" werden mittlerweile über 40 verschiedene Abfallarten getrennt gesammelt. Das sind 14 Sorten mehr als noch in 2014. Ca. 98 % der Abfälle auf dem Wertstoffhof können thermisch oder stofflich verwertet werden. Auf den Wertstoffhöfen werden u. a. folgende Abfälle angenommen: |
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• | Aktenordner (kostenpflichtig) - Papier mit/ohne Ordner, Fotoalben - SK 2 |
• | Altbatterien, Akkus (kostenfrei) von Kfz kostenpflichtig / Lithium-Ionen-Akkus bitte Pole abkleben -> weitere Informationen |
• | Altglas (kostenfrei) Glas-Verpackungen ohne Pfand nach Farben -> weitere Informationen |
• | Altholz (kostenpflichtig) Bau- und Abbruchholz je nach Kategorie Altholz -> weitere Informationen |
• | Alt-Medikamente (kostenfrei) -> weitere Informationen |
• | Altreifen (kostenpflichtig) - mit/ohne Felge |
• | Asbesthaltige Abfälle (kostenpflichtig) Annahme nur in der Löbstedter Str. 56 und aus den Herkunftsbereichen Jena, Landkreis SHK und Altenburger Land. Bei der Anlieferung muss der Abfall staub- und faserdicht verpackt sein. |
• | Alttextilien (kostenfrei) -> weitere Informationen |
• | Bauschutt (kostenpflichtig) mineralisches Materialien wie z. B. Mauerwerk, Ziegel, Betonabbruch, Fliesen, Kacheln, Wandputz sowie Wasch- und Toilettenkeramik -> weitere Informationen |
• | Baustellenabfall (kostenpflichtig) u. a. Gemische aus nichtmineralischen Stoffen von Bautätigkeiten (max. Kantenlänge 1 m, ggf. bitte kürzen!) -> weitere Informationen |
• | Bitumen, Dachpappe (kostenpflichtig) |
• | Bodenaushub (kostenpflichtig) Annahme nur in der Löbstedter Str. 56, unbelastet |
• | CDs, CD-ROM, DVD (kostenfrei) - in haushaltsüblichen Mengen |
• | Datenträgervernichtung (kostenpflichtig) - Festplatte, Handy, Laptop/Tablet, Datenträger - SK 2/3 |
• | Elektro- und Elektronikgeräte (kostenfrei)-> weitere Informationen |
• | Flachglas (kostenpflichtig) - Glaseinlegeböden, Autoscheiben, Aquariumglas, Fensterscheiben |
• | Gartenabfälle, Grün-, Ast- und Baumschnitt (für Haushalte kostenfrei *, für Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und genehmigte Eigenkompostierer kostenpflichtig) |
• | Gefährliche Abfälle, Schadstoffe (für Haushalte kostenfrei *, für Gewerbe, öffentliche Einrichtungen kostenpflichtig) - Abgabe in Emil-Wölk-Str. 13a nur Kleinstmengen -> weitere Informationen |
• | Gipskartonplatten (kostenpflichtig) |
• | großvolumige Plastik (kostenfrei)-> weitere Informationen |
• | LED-/Energiespar-/Leuchtstofflampen (kostenfrei) |
• | Mineralfaserabfälle (kostenpflichtig) Annahme nur in der Löbstedter Str. 56 und aus den Herkunftsbereichen Jena, Landkreis SHK und Altenburger Land. Bei der Anlieferung muss der Abfall staub- und faserdicht verpackt sein. |
• | Kronkorkenverschlüsse (kostenfrei) Deckel, Dosen und Verschlüsse aus Weißblech / Sammlung für den guten Zweck -> weitere Informationen |
• | Korkverschlüsse (kostenfrei) Annahme nur in der Löbstedter Str. 56. Verschlüsse und sonstiges Korkmaterial / Sammlung für Natur- und Artenschutz -> weitere Informationen |
• | Kunststoffe (kostenfrei) großvolumige Plastik z. B. Regentonne, Sandkasten, Gartenmöbel -> weitere Informationen |
• | Mischschrott (kostenfrei) Metalle, Träger, Moniereisen, Heizkörper |
• | Sperrmüll (für Haushalte kostenfrei *, für Gewerbe, öffentliche Einrichtungen kostenpflichtig) -> weitere Informationen |
• | Verpackungen (kostenfrei) Kartonagen, Pappe, Papier, Leichtverpackungen, Flaschen, Gläser |
Es handelt sich hierbei um Beispiele und keine abschließende Aufzählung.
* Anlieferer von Abfällen/Wertstoffen müssen verbindliche Auskünfte über die Herkunft und Zusammensetzung der Stoffe, erforderlichenfalls auch schriftlich durch Angabe der Personalien, erteilen.