Neue EU-Pflicht für SEPA-Überweisungen

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Wichtige Information
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Ab dem 9. Oktober 2025 tritt EU-weit eine neue Verpflichtung für Banken in Kraft: Bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen müssen Kreditinstitute den Empfängernamen mit dem IBAN-Kontoinhaber abgleichen. Ziel ist es, betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern. Für den Kommunalservice Jena bedeutet dies: Der Empfängername muss bei Überweisungen künftig exakt wie folgt angegeben werden: "Kommunalservice Jena"

"Selbst geringfügige Abweichungen im Namen – etwa Tippfehler, Zusätze oder alte Bezeichnungen wie ‚Bestattungshaus‘ oder ‚Stadtforstamt‘ – können zu Warnhinweisen, Zeitverzug oder sogar zur Ablehnung einer Zahlung führen", erklärt der Kommunalservice Jena.

Was ändert sich?

  • Bei jeder SEPA-(Echtzeit-)Überweisung erfolgt ein automatischer Abgleich zwischen Empfängername und IBAN.
  • Abweichungen im Empfängernamen können Warnmeldungen auslösen, die Bearbeitung verzögern oder zur Ablehnung der Zahlung führen.
  • Diese Pflicht gilt EU-/EWR-weit für alle Zahlungsdienstleister.

 

Was ist zu tun?

Der Kommunalservice Jena bittet alle Vertragspartner, Lieferanten und Kunden, ihre Stammdaten und Vorlagen zu prüfen und in Verträgen, Bestellungen, Leistungsnachweisen, Rechnungsfußzeilen und Zahlungsinformationen künftig ausschließlich den Empfängernamen "Kommunalservice Jena" zu verwenden. Auch in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass der Empfängername exakt anzugeben ist. Bei neuen Partnern oder geänderten Bankverbindungen empfiehlt sich ein zusätzlicher Prüfschritt vor Freigabe der Zahlung.

Mit dieser Maßnahme wird sichergestellt, dass Zahlungen an den Kommunalservice Jena weiterhin reibungslos und ohne Verzögerungen ausgeführt werden.