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Bau- und Abbruchholz
Holz, welches sich nicht mehr in seiner ursprünglichen Form befindet und entsorgt werden muss, wird in vier Kategorien unterteilt.
Naturbelassenes Holz – A I
Nicht behandeltes Altholz ist naturbelassen und wurde lediglich mechanisch bearbeitet.
Beispiele:
- Paletten aus Vollholz,
- Obstkisten oder Kabeltrommeln (nach 1989)
Behandeltes Holz – A II
Holz, welches verleimt, gestrichen und/oder beschichtet ist.
Beispiele:
- Dielen, Schalhölzer, Deckenpaneele, Türblätter aus dem Innenausbau
- Sperrholz
Belastetes Holz – A III
Holz, welches mit halogenorganischen Verbindungen behandelt wurde.
Beispiele:
- Möbelgegenstände
- Holz mit Verbundmaterial
- Spanplatten
Gefährliches Holz – A IV
Holz welches mit Holzschutzmitteln imprägniert und/oder mit lösemittelhaltigen Farben gestrichen wurde.
Beispiele:
- Bahnschwellen
- Leitungsmasten,
- Außenfenster und –türen
- Gartenmöbel und –zäune
- Brandholz
- Munitionskisten
Abfallentsorgung
07749 Jena
Deutschland
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